Neubau CEEC Jena II und AWZ; Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 20-096-div-B-O-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau CEEC Jena II und AWZ; Baulogistik
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von 2 Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie":
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II);
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Baulogistik — im Detail die Baustelleneinrichtung sowie die Containeranlagen.
Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II) u. Anwendungszentrum (AWZ) CEEC
Lessingstraße 10-12
07743 Jena
Dazu sind folgende Hauptbauleistungen auszuführen:
Baustelleneinrichtung
— ca. 500 m Bauzaun;
— ca. 750 m2 Baustelleneinrichtungsflächen aus Schotter;
— ca. 500 m2 Baustraße.
Bauwasserversorgung
Vorbereitende Arbeiten Containeranlagen
— ca. 200 m2 Herrichten des Geländes.
Baumschutzarbeiten
— ca. 20 m3 Gräben für Containerzuleitungen;
— ca. 45 m Trinkwasserleitungen für Containeranlage oberirdisch und im Graben verlegt;
— ca. 35 m Schmutzwasserleitungen für Containeranlage Oberirdisch mit Anschluss an Schacht;
— ca. 150 m Elektrozuleitungen für Containeranlagen.
Containeranlagen
— 1 Bürocontainereinheit mit 4 Standardcontainern;
— 1 Bürocontainereinheit mit 2 Standardcontainern;
— 1 Waschcontainer;
— 1 WC-Container;
— 1 Sanitätscontainer;
— 11 Firmencontainer;
— 9 Materialcontainer.
Incl. Umsetzarbeiten Container
Bauschließanlage
Bauheizanlage.
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Der Forschungsneubau CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU Abs.3 VOB/A bereits mit dem Angebot zu erbringen:
— aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft;
— aktuell gültige Freistellungsbescheinigung Finanzamt;
— aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. für Personenschäden und 500T für Sach- und Vermögensschäden).
Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm;
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
— Erklärung zum Mindestlohngesetz.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht Präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe Vergabeunterlagen
Finanzierung- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B.
Die Abrechnung erfolgt getrennt für die Gebäude CEEC Jena II und AWZ CEEC.
Abschnitt IV: Verfahren
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dez. 4, Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistung
Nollendorfer Str. 26, 07743 Jena
Raum Z105
Da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind, ist eine Bieterbeteiligung nicht vorgesehen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
Um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVDXSC
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).