3D Drucker FGF / Großformat Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/06-50109
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4152870
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hzg.de
Abschnitt II: Gegenstand
3D Drucker FGF / Großformat
1 Stück 3D-Drucker FGF / Großformat (min. 1 000 x 1 000 x 1 000 mm) mit 3 Extrudern.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Kantstraße 55
14513 Teltow
Für das Institut Biointerface Engineering am Standort Teltow soll ein 3D-Drucker FGF / Großformat beschafft werden zur Herstellung von Funktionsmodellen und Device-Prototypen verschiedenster Materialien im 1:1 Maßstab für die Forschung multifunktionaler, polymerbasierter Biomaterialien für Anwendungen in der Regenerativen Medizin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BLB Industries Ab
Postanschrift: Vitarorsvagen 6
Ort: Varnamo
NUTS-Code: SE211 Jönköpings län
Postleitzahl: 331 53
Land: Schweden
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://blbindustries.se
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY5B
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.