Brandschutzmaßnahme IGS Ernst Bloch in Ludwigshafen am Rhein; Fachplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 / 285
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 20
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzmaßnahme IGS Ernst Bloch in Ludwigshafen am Rhein; Fachplanungsleistungen
Gegenstand der Beschaffung sind die Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie die erforderlichen Leistungen der Planung und Durchführung der Probeentnahmen zur jeweiligen Schadstofffeststellung (Asbest, PCB, PAK, PCP / Lindan, FCKW) sowie Feststellung des KI-Wertes — einschließlich Analyse und Auswertung — für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen des Hauses 2 und der Schwimm- / Gymnastikhalle der Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch (IGSLO), Hermann-Hesse-Straße 9-11, 67071 Ludwigshafen-Oggersheim.
Hermann-Hesse-Straße 9-11, 67071 Ludwigshafen-Oggersheim
Die Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch (IGSLO), Hermann-Hesse-Straße 9-11, 67071 Ludwigshafen, wurde im Jahr 1980 in Betrieb genommen. Die Gesamtschule besteht aus Haus 1 (Baujahr 1980, UG, EG, 1. OG) und Haus 2 (Baujahr 1984 / 1986; bestehend aus UG, EG, 1. und 2. OG), einer Dreifeldsporthalle sowie einer Schwimm- / Gymnastikhalle (Baujahr 1983). Haus 1 und Haus 2 sind in Stahlbetonbauweise und in Teilbereichen in Mauerwerk ausgeführt worden. Gemäß dem Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau wird zurzeit durch Dritte die Planung der Behebung der darin aufgezeigten Brandschutzmängel realisiert. Als vorbereitende Maßnahmen wurden für das Haus 1 und die Dreifeldsporthalle auf der Grundlage eines 2012 - aus heutiger Sicht nicht mehr aktuellen - für alle Gebäude der IGSLO erstellten Schadstoffkatasters der Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen umgesetzt. Überprüft wurde dabei auf Asbest, künstliche Mineralfasern, Holzschutzmittel (Pentachlorphenol, Lindan und Dichlorfluanid), Polychlorierte Biphenyle, Formaldehyd, Schimmel, Polycyclische aromatisch Kohlenwasserstoffe (PAK). Zu jedem Fund existiert eine Bewertung und Empfehlung für die weitere Vorgehensweise sowie Grundriss mit Lageverortung der Proben.
Für das Haus 2 (umbauter Raum 75.043 m3) und die Schwimm- / Gymnastikhalle (10.478 m3) werden zurzeit durch Dritte die Planung der Behebung der aufgezeigten Brandschutzmängel erbracht. Im Rahmen dieser Sanierung werden die Gebäude nahezu auf Rohbauniveau zurückgeführt.
Gegenstand der Beschaffung sind die Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI sowie die erforderlichen Leistungen der Planung und Durchführung der Probeentnahmen zur jeweiligen Schadstofffeststellung (Asbest, PCB, PAK, PCP / Lindan, FCKW) sowie Feststellung des KI-Wertes einschließlich Analyse und Auswertung für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen des Hauses 2 und der Schwimm- / Gymnastikhalle der Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch (IGSLO), damit der Auftraggeber ein jeweils für die weitere Realisierung der anstehenden Brandschutzsanierungsmaßnahmen unbelastetes Gebäude erhält.
Der Umfang der im Rahmen des Auftrags planerisch und bauüberwachend zu realisierenden Maßnahme umfasst im Wesentlichen
— Erstellung eines Schadstoffkatasters,
— Planung und Überwachung des Abbruchs der schadstoffhaltigen Materialien je Bauabschnitt,
— Ermitteln der Kosten sowie der benötigten Bauzeiten je Bauabschnitt,
— Abstimmen der Detailplanung mit allen Projektbeteiligten, Intergieren der Terminplanung in Abstimmung mit allen Projektbeteiligten in den Abwicklungszeitplan der Gesamtmaßnahme,
— Umsetzen bzw. Ausführen (Ausführungsplanung und Bauleitung) der Abbrucharbeiten,
— Planung und Durchführung der Probeentnahmen zur jeweiligen Schadstofffeststellung (Asbest, PCB, PAK, PCP / Lindan, FCKW) sowie Feststellung des KI-Wertes, einschließlich Analyse und Auswertung als Grundlage für die weiterführende Planung des ordnungsgemäßen Abbruchs und der ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Schadstoffe,
— Nehmen von Raumluftproben auf Asbest und auf KMF als Erstmessung sowie als Folgemessung sowie zur Feststellung des Sanierungserfolgs gemäß VDI 3492, Blatt 2.
Nach der Kostenannahme beläuft sich der Finanzrahmen (Kostengruppe 300 + 400) nach DIN 276-1:2008-12 für Abbruch / Entsorgung der Gebäudeschadstoffe auf Kosten in Höhe von ca. 2,20 Mio. EUR exkl. Umsatzsteuer.
Die detailliertere Beschreibung der Aufgabenstellung, des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus den Dateien B-00, B-02, B-03, B-03.1 und B-03.2 der Vergabeunterlagen, die unter der in der Ziffer I.3) genannten URL des Auftraggebers zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftrag kann bis zum Abschluss der Gesamtbaumaßnahmen verlängert werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie die erforderlichen Leistungen der Planung und Durchführung der Probeentnahmen zur jeweiligen Schadstofffeststellung für die Planung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 bis 8 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen durch schriftlichen Einzelauftrag beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf diese Beauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist hingegen verpflichtet, im Falle der Beauftragung durch den Auftraggeber, diese Leistungen auszuführen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des „allgemeinen“ Jahresumsatz aus Eigenleistungen des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Durchschnitt dieses Zeitraums in EUR / Jahr exkl. Umsatzsteuer. Falls Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich sind, ergänzende Angabe, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
2. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über die geforderten Deckungssummen / Schadensfall, die mind. 2x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind; für den Fall dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) (gescanntes Dokument, nicht älter als 1 Jahr) einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über die geforderten Deckungssummen /Schadensfall, die mind. 2 x /Jahr in Anspruch genommen werden können, bzw. Bestätigung (gescanntes Dokument, nicht älter als 1 Jahr) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nur falls
1. Der („allgemeine") Jahresumsatz aus Eigenleistungen des Bieters / der Bietergemeinschaft / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) zusammen in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt dieses Zeitraums mindestens 120 000,- EUR / Jahr exkl. Umsatzsteuer betrug
und
2. die Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über die geforderten Deckungssummen für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR/Schadensfall und für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall, die mind. 2 x /Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind, abgegeben wurde, bzw. für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind, der Nachweis (gescanntes Dokument, nicht älter als 1 Jahr) einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung des Bieters / Beitergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit) mit den Deckungssummen für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR / Schadensfall und für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR / Schadensfall, die mind. 2x/Jahr in Anspruch genommen werden kann, erbracht ist, bzw. die Bestätigung (gescanntes Dokument, nicht älter als 1 Jahr) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird, erbracht ist, ist die Eignung des Bieters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit belegt.
1. Erklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit), dass in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sowie (jeweils freiwillige Angabe) 2015 und 2016 wesentliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) von ihm ausgeführt wurden, die in dem Formblatt „Datei A-05.4" der Vergabeunterlagen unter Angabe der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon-Nr.) in dem Formblatt „Datei A-05.4.1" der Vergabeunterlagen angegeben sind, mit Angabe:
— Projektinhalt/-bezeichnung,
— ob Rückbau Projektinhalt war und Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen realisiert wurden von
—— Rückbau Gebäude ≥ 20 000 m3 umbauter Raum,
—— Gebäude mit Asbestschadstoffbelastung,
—— Gebäude mit KMF-Schadstoffbelastung,
—— und der Abbruch von Gebäudeschadstoffen angrenzend an Gebäudebereiche im laufenden Betrieb realisiert wurde,
— der für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen in den Jahren 2015 bis 2019 abgeschlossenen Leistungsphasen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI,
— des Rechnungswerts,
— der Summe der Herstellkosten KG 391, 394, 396, 397 und 491, 494, 496, 497 nach DIN 276-1:2008-12 exkl. Umsatzsteuer,
— der Leistungszeit.
2. Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch den Beleg (gescanntes Dokument) der erfolgreichen Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gemäß TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten [TRGS 519, Januar 2014, (GMBl S. 164), geändert und ergänzt durch die Bek. vom 17.10.2019 (GMBl S. 786)], Anlage 3, sowie — sofern zur Verlängerung der Geltungsdauer des Sachkundenachweises zutreffend — der Nachweis durch den Beleg (gescanntes Dokument) über den Abschluss des Fortbildungslehrganges gemäß TRGS 519, Anlage 5, oder gleichwertig.
3. Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 521 für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch Beleg (gescanntes Dokument) der Qualifikations-/ Fortbildungsbescheinigung über die Erlangung der Fachkunde nach der TRGS 521, Technische Regeln für Gefahrstoffe: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle [TRGS 521 vom 13. Februar 2008, (GMBl S. 279)], oder gleichwertig.
4. Nachweis der Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128) für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch Beleg (gescanntes Dokument) der erfolgreichen Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang für „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen" gemäß Anhang 6B der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche", vom April 1997, aktualisierte Fassung Februar 2006, oder gleichwertig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nur falls
1. die Erklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (Eignungsleihe bezgl. technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit) abgegeben wurde, dass in den Jahren 2017, 2018 und 2019 sowie (jeweils freiwillige Angabe) 2015 und 2016 wesentliche Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Abbruch und die Entsorgung von Gebäudeschadstoffen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) von ihm ausgeführt wurden, die in dem Formblatt „Datei A-05.4" der Vergabeunterlagen unter Angabe der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon-Nr.) in dem Formblatt „Datei A-05.4.1" der Vergabeunterlagen angegeben sind
und
2. der Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch den Beleg (gescanntes Dokument) der erfolgreichen Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gemäß TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten [TRGS 519, Januar 2014, (GMBl S. 164), geändert und ergänzt durch die Bek. vom 17.10.2019 (GMBl S. 786)], Anlage 3, sowie — sofern zur Verlängerung der Geltungsdauer des Sachkundenachweises zutreffend — der Nachweis durch den Beleg (gescanntes Dokument) über den Abschluss des Fortbildungslehrganges gemäß TRGS 519, Anlage 5, oder gleichwertig erbracht wurde
und
3. der Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 521 für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch Beleg (gescanntes Dokument) der Qualifikations-/ Fortbildungsbescheinigung über die Erlangung der Fachkunde nach der TRGS 521, Technische Regeln für Gefahrstoffe: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle [TRGS 521 vom 13. Februar 2008, (GMBl S. 279)], oder gleichwertig erbracht wurde
und
4. der Nachweis der Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128) für die Person des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 vorgesehen ist, durch Beleg (gescanntes Dokument) der erfolgreichen Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang 7 / 9 für „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen" gemäß Anhang 6B der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche", vom April 1997, aktualisierte Fassung Februar 2006, oder gleichwertig erbracht wurde, ist die Eignung des Bieters hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.
s. Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot sind die Unterlagen gemäß der Hinweisspalte in der Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (s. Datei A-01 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Der Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie bei Verwendung Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) jedes andere Unternehmen hat hinsichtlich der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit bzw. des Vorliegens von Ausschlussgründen mittels Eigenerklärung (s. Datei A-05 der Vergabeunterlagen) anzugeben:
— dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Teile der Datei A-05, die durch eine EEE inhaltlich abgedeckt werden, können durch die Abgabe der entsprechend ausgefüllten EEE des Unternehmens ersetzt werden. Die übrigen verlangten Informationen sind in der Datei A-05 einzutragen und dem Angebot beizufügen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen unter Verwendung des von ihm ausgefüllten Formblattes (s. Datei A-05.2 der Vergabeunterlagen) benennen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und ob die Unternehmen, deren Kapazität der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, diese Eignungskriterien erfüllen. Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (s. Datei A-05.3 der Vergabeunterlagen) von diesen vorzulegen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens 7 Kalendertage (bis 10.00 Uhr) vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Auskünfte werden nur auf solche Hinweise und Fragen erteilt, die unter der E-Mail-Adresse (s. I.3)) oder direkt im Kommunikationsbereich auf der Internetseite der Vergabeplattform des Auftraggebers (s. I.3)) (bei freiwillig registriertem Zugang möglich) eingegangen sind.
Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bewerber-/Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]