Schülerbeförderung der Glück-Auf-Schule aus den Stadtgebieten Marl (Lose 1 und 2), Haltern am See (Los 3) und Herten (Los 4) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.0.08
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung der Glück-Auf-Schule aus den Stadtgebieten Marl (Lose 1 und 2), Haltern am See (Los 3) und Herten (Los 4)
Schülerbeförderung der Glück auf-Schule aus den Stadtgebieten Marl (Lose 1 und 2), Haltern am See (Los 3) und Herten (Los 4).
Stadtgebiet Marl Nord
Glück auf-Schule
Brassertstraße 126
45768 Marl
Die Stadt Marl ist Schulträger der Glück auf-Schule, Brassertstraße 126, 45768 Marl. Es handelt sich hierbei um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als Schulträger sorgt die Stadt Marl nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auf die Fahrtkosten für die berechtigten Schülerinnen und Schüler. Das gilt natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind.
Insbesondere bei den Fahrten zur Glück auf-Schule handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-), mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler.
Ziel dieser Vergabe ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 1.1.2021 (erster Fahrtag: 7.1.2021) die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Städten Marl, Haltern am See und Herten, zur Glück auf-Schule durchführen.
Stadtgebiet Marl Süd
Glück auf-Schule
Brassertstraße 126
45768 Marl
Die Stadt Marl ist Schulträger der Glück auf-Schule, Brassertstraße 126, 45768 Marl. Es handelt sich hierbei um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als Schulträger sorgt die Stadt Marl nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auf die Fahrtkosten für die berechtigten Schülerinnen und Schüler. Das gilt natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind.
Insbesondere bei den Fahrten zur Glück auf-Schule handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-), mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler.
Ziel dieser Vergabe ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 1.1.2021 (erster Fahrtag: 7.1.2021) die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Städten Marl, Haltern am See und Herten, zur Glück auf-Schule durchführen.
Stadtgebiet Haltern am See
Glück auf-Schule
Brassertstraße 126
45768 Marl
Die Stadt Marl ist Schulträger der Glück auf-Schule, Brassertstraße 126, 45768 Marl. Es handelt sich hierbei um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als Schulträger sorgt die Stadt Marl nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auf die Fahrtkosten für die berechtigten Schülerinnen und Schüler. Das gilt natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind.
Insbesondere bei den Fahrten zur Glück auf-Schule handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-), mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler.
Ziel dieser Vergabe ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 1.1.2021 (erster Fahrtag: 7.1.2021) die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Städten Marl, Haltern am See und Herten, zur Glück auf-Schule durchführen.
Stadtgebiet Herten
Glück auf-Schule
Brassertstraße 126
45768 Marl
Die Stadt Marl ist Schulträger der Glück auf-Schule, Brassertstraße 126, 45768 Marl. Es handelt sich hierbei um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als Schulträger sorgt die Stadt Marl nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auf die Fahrtkosten für die berechtigten Schülerinnen und Schüler. Das gilt natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind.
Insbesondere bei den Fahrten zur Glück auf-Schule handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-), mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler.
Ziel dieser Vergabe ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 1.1.2021 (erster Fahrtag: 7.1.2021) die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Städten Marl, Haltern am See und Herten, zur Glück auf-Schule durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Bei Bietergemeinschaften: Angabe der Daten der Bieter – Anlage 2 Eignungsprüfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Ergänzung zu Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: [Betrag gelöscht] EUR (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Drei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen – Anlage 2 – Eignungsprüfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt – Anlage 2 Eignungsprüfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
45772 Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.0.08
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, sind die Vergabeunterlagen lediglich bis zum Vortag des Ablaufes der Angebotsfrist zugänglich.
Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle Eingesehen werden. Der Schriftverkehr/die Bieterkommunikation wird ausschließlich über http://www.evergabe.nrw.de geführt.
Unter http://www.vergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Um über Kommunikationsnachrichten informiert zu werden, ist eine Anmeldung/Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr erforderlich. Sofern der anonyme Zugang gewählt wird, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen in der Vergabe.
Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes ist das Preisblatt ausgefüllt mit den anderen notwendigen Unterlagen einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY9YRF2.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).