Objektplanung für das Visitor and Conference Center am European XFEL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 40 / [removed]
Fax: +49 40 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für das Visitor and Conference Center am European XFEL
Objektplanung Gebäude für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem der Campus European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld. Die geschätzten Baukosten liegen bei 7,5 Mio. EUR netto.
Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen 2 Schülerlabors und ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Schenefeld, Kreis Pinneberg
Zur Vergabe eines Planungsauftrages Objektplanung Gebäude LPh 2 bis 8, jedoch ohne LPh 4, wird ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen zur Auswahl eines qualitativ hochwertigen Gebäudeentwurfs durchgeführt.
— XFEL behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die LPh 8 wird lediglich optional beauftragt.
— XFEL behält sich zudem vor, nicht alle Leistungsphasen an den Bewerber zu vergeben.
— XFEL behält sich die Vergabe bereits nach dem ersten Angebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Auf Grundlage der Ergebnisse eines vorlaufenden Teilnahmewettbewerbs sollen zunächst 3-5 einschlägig qualifizierte Architekturbüros eine Entwurfsidee entwickeln und diese in Verhandlungsgesprächen in einen umsetzungsfähigen Gebäudeentwurf überführen. Um eine Vergleichbarkeit der Beiträge herzustellen, sollen innerhalb des Verfahrens Teilleistungen der LPh 2 (Vorentwurf) in der Objektplanung erbracht werden.
In weiteren Vergabeverfahren werden Planungsleistungen der Fachplaner ausgeschrieben werden. Parallel zu diesem Vergabeverfahren wird zudem ein Büro mit der Detailkonzeption der geplanten Ausstellung beauftragt. Mit diesem hat sich der Auftragnehmer abzustimmen und seine Planung auszurichten. Die Schnittstellen werden im weiteren Verfahren beschrieben.
Weitere Einzelheiten zum Projekt finden sich im Informationsmemorandum, das mit den Bewerbungsunterlagen ausgehändigt wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der LPh 2 und 3. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für das Visitor and Conference Center am European XFEL
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert für Dienstleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.