Betrieb des Hallenbades der Stadt Königswinter
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dollendorfer Str. 39
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koenigswinter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Hallenbades der Stadt Königswinter
Vergabe eines Auftrags zum Betrieb des Hallenbades der Stadt Königswinter.
Auftragsgegenstand ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Hallenbades der Stadt Königswinter. Der Auftragnehmer bzw. Konzessionsnehmer (nachfolgend: stets Auftragnehmer) betreibt während der Laufzeit des Vertrags das Hallenbad im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erhält hierfür einen Zuschuss des Auftraggebers. Die Vergabe erfolgt vorrangig zum Betrieb des Hallenbades für die Öffentlichkeit sowie für Vereins- und Schulzwecke. Dem Betreiber sind darüber hinaus weitere, im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten gestattet. Einzelheiten der zu erbringenden Leistung sowie des Vertrags sind Gegenstand der geplanten Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, über alle Inhalte mit Ausnahme der Zuschlagkriterien zu verhandeln.
Verlängerungsoption für 2 x 2 Jahre (vorbehaltlich der Verhandlungsgespräche).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Angabe über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) oder Versicherung des Bieters, eine solche Versicherung im Fall der Zuschlagerteilung abzuschließen (nachfolgend bezeichnet als „Erklärung Versicherung“).
Erklärung Versicherung.
1. Referenzen über früher ausgeführte Leistungen mit vergleichbaren Dienstleistungen (= Betrieb von für die Öffentlichkeit zugänglichen Schwimmbädern als Geschäftsbesorger, mit Managementvertrag oder als Betrieb eines eigenen Bads) in den letzten 5 Jahren (Die Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.1.2015 geendet haben.). Anzugeben ist in Form einer Liste Folgendes:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit (Betrieb von für die Öffentlichkeit zugänglichen Schwimmbädern);
— Beschreibung des Bads (Frei-, Kombi-, Erlebnis- oder reines Hallenbad, Therme);
— Leistungszeitraum;
— Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer/Konzessionär, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Inhaber des Bads;
— Auftraggeber/Konzessionsgeber mit Kontaktdaten (sofern nicht Betrieb eines eigenen Bades).
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Mitarbeiterin dem Bereich: Betrieb von Schwimmbädern der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist ersichtlich sind.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.