Lieferung, Montag und Demontage von Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3_2020-0029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3591 / 534-623
Fax: +49 3591 / 534-633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montag und Demontage von Parkscheinautomaten
Lieferung und Montage von 35 Parkscheinautomaten sowie Demontage mit Entsorgung von 33 Parkscheinautomaten.
Stadt Bautzen
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen 28 Parkscheinautomaten für den Anschluss an die Straßenbeleuchtung und 7 Parkscheinautomaten für Solarbetrieb beschafft werden. Die Montage der Geräte erfolgt auf vorhandenen Fundamenten für Automaten vom Typ Cale MP102/ Cale MP104. Für die neu zu bewirtschaftenden Standorte wird durch die Auftraggeberin ein neues Fundament errichtet. Die derzeit auf den Standorten vorhandenen 33 Geräte sind im Zuge des Austausches zu demontieren und zu entsorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es handelte sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Die gegenständliche Beschaffung wurde bereits im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben, bei welchem keine ordnungsgemäßen und annehmbaren Angebote eingereicht wurden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montag und Demontage von Parkscheinautomaten
Postanschrift: Rotherstraße 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.