Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (AGr 1-3, 7+8) für den Neubau eines Seniorenpflegeheims und einer Kindertagesstätte in Ottweiler
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Eichenwäldchen 10
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwesternverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (AGr 1-3, 7+8) für den Neubau eines Seniorenpflegeheims und einer Kindertagesstätte in Ottweiler
Der Saarländische Schwesternverband e. V. plant den Neubau eines Seniorenpflegeheims und einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in einem gemeinsamen II-geschossigen Gebäude in der Stadt Ottweiler. Hierfür werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 HLS (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation) gem. § 53 HOAI vergeben. Der Neubau soll benachbart zu dem Bestandsgebäude Haus Bliesaue errichtet werden. Vorgesehen ist im Erdgeschoss ein gemeinsamer Eingangsbereich sowie die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte und die Verwaltungs- und Technikräume der Pflegeeinrichtung. Im Obergeschoss sind 3 Wohngruppen des Pflegeheimes mit insgesamt 37 Plätzen und die Gemeinschaftsräume sowie der Pflegestützpunkt der Pflegeeinrichtung angedacht. Die Topographie des vorgesehenen Baufeldes ist geneigt.
Für das Bauvorhaben wurden die Planungsleistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung bereits teilweise erbracht (s. II.2.4). Die Bauantragsunterlagen wurden zur Genehmigung eingereicht.
Die beiden Einrichtungen sollen in einer gemeinsamen Baumaßnahme umgesetzt werden, die gesamte Abrechnung muss getrennt für beide Maßnahmen erfolgen, dies u. a. da die Teilmaßnahme „Kindertagesstätte“ über Fördermittel finanziert wird.
Stadt Ottweiler
Benötigt werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 gemäß § 53 HOAI für den Neubau eines Gebäudes mit einer Seniorenpflegeheims und einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in Ottweiler. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind bereits erbracht. Die Bauantragsunterlagen wurden bereits eingereicht.
Der vorliegende Auftrag umfasst ausschließlich die Grundleistungen der Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. lufttechnische Anlagen, 7. nutzungsspezifische Anlagen und 8. Gebäudeautomation. Der Leistungsumfang in den einzelnen Anlagengruppen ergibt sich im Rahmen des Projekts.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der folgenden Leistungsphasen gem. § 55 HOAI:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen. Für das Bauvorhaben wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung bis Leistungsphase 4, der Tragwerksplanung bis Leistungsphase 4 und der Technischen Ausrüstung bis Leistungsphase 3 erbracht. Darüber hinaus liegen bereits ein Baugrundgutachten und ein Wärmeschutznachweis vor. Die vollständigen Unterlagen (Lageplan, Grundrisse der Technischen Ausrüstung HLS, Wärmeschutznachweis EnEV und Rahmenterminplan) werden den Bewerbern auf Anfrage übersandt. Im Rahmen der Bewerbungsphase stehen neben den anzufordernden Unterlagen die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport bereitgestellten Formblätter zur Verfügung. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag der Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS für die Anlagengruppen 1-3, 7+8 sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Bei dem unter II.1.5) genannten Wert handelt es sich um die geschätzten Gesamtinvestitionskosten (KG 200 -600 gem. DIN 276) netto ohne Planungs-/Baunebenkosten.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden folgende Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
— Leistungen der Objektplanung: Lph 5-8 gem. § 34 HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung: Lph 5-6 gem. § 51 HOAI,
— Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung: ELT Lph 5-8 gem. § 55 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Akazienweg 33
Ort: Illingen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.