EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Rhein-Kreis Neuss
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Rhein-Kreis Neuss
Mobile Schadstoffsammlung in Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss, inkl. Zwischenlagerung und Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten in den Städten Dormagen, Jüchen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss sowie in der Gemeinde Rommerskirchen an vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten und Wochentagen sowie zu vom Auftraggeber vorgegebenen Standzeiten und zu dem vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelrhythmus.
— Transport der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Leuchtstoffröhren) zu dem vom Bieter im Angebot zu benennenden Zwischenlager.
— Entsorgung der erfassten schadstoffhaltigen Abfälle (inkl. Zwischenlagerung und Transportlogistik).
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2024), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zum 31.12.2022 gekündigt wird (Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr sofern der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Vgl. Ziffer II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor.
Im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de