Abschluss Pflege und Wartung Weinbau Referenznummer der Bekanntmachung: WP-WEINBAU-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgenlandstr. 7
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lwk-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Pflege und Wartung Weinbau
Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche, sowohl technische als auch fachliche, Weiterentwicklung einer Software, mit welcher ca. 150 Mitarbeiter der LWK Rheinland-Pfalz an 6 Dienstellen Meldedaten, Anträge und Informationen zu Winzern, Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, Kellereien, Kommissionären und Sachverständigen verwalten.
In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers soll der Auftragnehmer alle für den sicheren und stabilen Betrieb der Software notwendigen Leistungen erbringen.
Dazu zählen:
— Projektmeetings
Die tiefgehende Einbindung des Auftragnehmers in die fachlichen Anforderungen erfordert häufige Meetings, persönlich und per Videokonferenz.
— Prozess-Analyse und Anforderungsmanagement
Die fachlichen Anforderungen müssen identifiziert, analysiert, dargestellt und bewertet werden, um sie fachgerecht in ein Anforderungsmanagement zu überführen.
— Recherche und Konzeption
Die für die Umsetzung verwendeten Paradigmen, best practices und technischen Komponenten sind laufend zu überprüfen.
— Planung, Projektmanagement, Programmierung, Reengineering
— Bereitstellung Projekt-Infrastruktur
Der Auftragnehmer stellt Entwicklungsumgebung, Ticket-System, Kanban-Board und Dokumentationsplattform zur Verfügung.
— Deployment
Der Auftragnehmer übernimmt Versionsverwaltung, Softwareverteilung und stimmt die entsprechenden Wartungsfenster mit dem Auftraggeber ab.
— Pflege und Wartung systemseitig
Der Auftragnehmer pflegt und wartet die Serversysteme in Bezug auf Konfiguration, Betriebssystem und Softwaremanagement.
— Unterstützung
Der Auftragnehmer unterstützt die Mitarbeiter des Auftraggebers bei Migrationen, Fehlersuche, Ad hoc-Auswertungen, Schnittstellen für Drittsoftware und Tests.
— Dokumentation
Der Auftragnehmer erstellt eine laufende fachliche und technische Dokumentation als integrativen Bestandteil des Projektmanagements.
— Schulung
Der Auftragnehmer erstellt bei Bedarf Schulungsunterlagen, Schulungsvideos und Newsletter zur Information der Mitarbeiter des Auftraggebers.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Haus der Landwirtschaft
55543 Bad Kreuznach
In Rheinland-Pfalz wird auf rd. 64 000 Hektar (ha) bestockter Rebfläche Weinbau betrieben, 43 000 ha Weißweinsorten, 21 000 ha Rotweinsorten. Die Zahl der in der Weinbaukartei eingetragenen Weinbaubetriebe liegt bei 10 500. Jedes Jahr werden hier rd. 6 Mio. hl Weinmost geerntet. Mit 65 % der Gesamtrebfläche, 48 % aller Weinbaubetriebe, rd. 65 % des erzeugten Weins in Deutschland und rd. 90 % Anteil am deutschen Weinexport ist Rheinland-Pfalz mit seinen 6 Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen eindeutig deutsches Weinland Nr. 1.
Zur Qualitätsprüfung der Landwirtschaftskammer stellen jährlich über 6 000 Betriebe mehr als 5 Mio. hl Wein an. Davon entfallen rd. 64 % auf die Weinhandelskellereien, 10 % auf die Erzeugergemeinschaften und 26 % auf die selbstvermarktenden Weinbaubetriebe. Zur Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer werden jedes Jahr mehr als 18 000 Qualitätsweine und Sekte angestellt. Davon werden regelmäßig zwischen 70 % und 80 % mit einer Kammerpreismünze in Gold, Silber oder Bronze ausgezeichnet. Neben der Qualitätsprüfung und der Prämierung erfüllt die Landwirtschaftskammer eine ganze Reihe wichtiger Funktionen und Aufgaben für den rheinland-pfälzischen Weinbau.
Die Systeme für Anwender in der Weinbauabteilung stellen Programme für folgende Aufgaben bereit (WAPUS):
— Qualitätsprüfung Wein und Sekt (Beantragung, Probe, Bescheidung);
— Landesprämierung Wein und Sekt (Beantragung, Probe, Ergebnis);
— EU-Weinbaukartei (Änderungs-, Pflanz- und Rodungsmeldungen);
— Genehmigungen für Rebpflanzungen;
— Produktionsmeldungen (Traubenernte, Weinerzeugung, önologische Verfahren);
— Bestandsmeldung;
— Mengenregulierung (Gesamthektarertragsmeldung, Destillationsmeldung);
Im Rahmen des E-Government ermöglicht die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Online-Zugriff per Internet auf die Daten eines Betriebes und die Online-Abgabe von Meldungen und Anträgen zu den oben genannten Aufgaben (WIP).
Zur Umsetzung von Weiterentwicklung, Wartung und Pflege bedarf es jeweils der tiefgreifenden Systemanalyse unter Berücksichtigung
— aktueller Komponenten der verwendeten Web-Technik;
— der aktuellen bzw. zu erwartenden Rechtslage;
— streng termingebundener Umsetzung;
— begrenzt verfügbarer Mittel und Kapazitäten der Verwaltung;
— besonderer Bedürfnisse eines speziellen Klientels und
— der systembruchfreien Fortführung der Daten und dazu nachgelagerten vorgegebenen Statistiken.
Das Anforderungsmanagement geschieht dabei in enger, langfristiger Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, der dadurch auch mit der Analyse und Entwicklung der fachlichen Vorgaben, Dokumentation und dem Projektmanagement betraut ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WP-Weinbau-20
Postanschrift: Handwerkerstraße 2
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zudem folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB: Die Unternehmen haben anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen und sie das MiLoG einhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYR6Y536
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131160
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.