Einrichtung und Betreibung einer Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke und Ihre Angehörigen im Kreisgebiet Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: PSBS-1/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www-evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betreibung einer Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke und Ihre Angehörigen im Kreisgebiet Gotha
Einrichtung und Betreibung einer Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke und Ihre Angehörigen im Kreisgebiet Gotha.
Gotha/Waltershausen/Landkreis Gotha
Einrichtung und Betreibung einer Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke und Ihre Angehörigen im Kreisgebiet Gotha.
Ja, Verlängerungsoption für je ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung UVgO/GWB
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist HR-Auszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft nachzureichen.
— evtl. Präqualifizierungsnachweis;
— Erklärung Bietergeminschaft.
Alle Nachforderungen dürfen gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein.
— Unternehmensangaben gemäß Angebotsvordruck;
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicheversicherung (im Angebotsvordruck).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.
— Referenzen bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.
— Vertrag;
— Angebot und Leistungsentgelte/Preisblatt.
Die nachfolgenden Verpflichtungen sind vom Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtabgabe der ausgefüllten Verpflichtungen ein Angebotsausschluss nach sich zieht.
— Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG- Nachunternehmereinsatz, nach § 17 ThürVgG- Kontrollen und nach § 18 ThürVgG- Sanktionen bei Bietergemeinschaften sind die o. g. Verpflichtungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an den Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (siehe Hinweisvermerk in den Vergabeunterlagen).
Bieterfragen + Bieterantworten, Nachforderungen der Vergabestelle und deren Übergabe durch den Bieter erfolgt nur auf elektronischem Weg.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“ auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de