Altmarkkreis Salzwedel Referenznummer der Bekanntmachung: 51-L-1/20-FR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 32
Ort: Hansestadt Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3901 / 840-340
Fax: +49 3901 / 840-806
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altmarkkreis Salzwedel
Lieferung eines Bücherbusses für den Altmarkkreis Salzwedel.
Altmarkkreis Salzwedel
Stabstelle Kultur
Karl-Marx-Str. 32
29410 Hansestadt Salzwedel
Der Altmarkkreis Salzwedel, beabsichtigt die Vergabe der Lieferleistung eines Bücherbusses bis max. 18 t Gesamtgewicht. Der Altmarkkreis Salzwedel mit seinen 84 450 Einwohnern, verfolgt damit das Ziel, mit einer mobilen Variante den Bürgern im stark ländlich geprägten Raum Bibliotheksangebote zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 GWB i.V.m. § 43-48 VGV ist der Nachweis zur Fachkunde und Leistungsfähikgkeit anhand von Einzelerklärungen zu erbringen.
Zum Nachweis der Eignung ist von den Bietern mit Einreichung des Angebotes das Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
Das Formular wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
— Mit dem Angebot sind Erklärungen betreffend Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm, zum Nachunternehmereinsatz gem. dem Landesvergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 einzureichen. Die Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei;
— Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheiden von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Nach Aufforderung einzureichende Unterlagen/Erklärungen für Bieter der engeren Wahl sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber folgende Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen:
a) Nachweis der Gewerbeanmeldung,
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
c) Aktuelle Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Entrichtung der steuerlichen Abgaben,
d) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
e) Aktuelle Unbedenkilichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse).
Siehe Anlage (Fbl.216) „Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftrggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots-bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134,135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1GWB genannten Verstöße zu beachten.