Aufhebung: Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Ahaus Referenznummer der Bekanntmachung: 71-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.ahaus.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufhebung: Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Ahaus

Referenznummer der Bekanntmachung: 71-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Ahaus beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Lieferung von 3 Löschgruppenfahrzeugen mit Aufbauten für die Feuerwehr Ahaus zu vergeben.

Die Ausschreibung erfolgt losweise wie folgt:

Los 1:

3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF 10

Los 2:

Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge:

— Aufbau für den Löschzug Ahaus;

— Aufbau für den Löschzug Wüllen;

— Aufbau für die Jugendfeuerwehr/ Ausbildung.

Die Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung auf beide Lose ist möglich. Bei einer getrennten Vergabe von Los 1 und Los 2 sind die jeweiligen Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen ohne Mehrpreis aufeinander abzustimmen.

Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen vollständig ausgefüllt bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen. Die Angebote müssen auch Angaben zu den Garantiebedingungen sowie über die zu erwartende Kulanzregelung nach Ablauf der Garantiezeit enthalten. Ferner sind Angaben über Wartungsmöglichkeiten für Fahrgestell (Los 1) und Aufbau (Los 2) zu machen. Soweit vorhanden, auch Angaben über Kosten und Inhalt eines möglichen Wartungsvertrages. Die Preis- und Datenblätter der Lose sind vom Bieter entsprechend auszufüllen.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Ahaus ein detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung anwendet. Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie- und Lieferbedingungen Angaben zur Motorleistung, Wendekreis, Zuladung, Materialien des Aufbaues, Volumen des Aufbaues, Art der Halterung etc. abgefragt. All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Kriterien in der Leistungsbeschreibung). Die erforderlichen Angaben werden im sogenannten Preis- und Datenblatt erfasst.

Die jeweils besten Bieter der Ausschreibung werden dann zu der Vergabesitzung / Vergleichsvorführung an die Feuer- und Rettungswache Ahaus, Adenauerring 8, 48683 Ahaus eingeladen und stellen ihre Produkte vor. Die Besteller bewerten dann anhand eines gesonderten „Qualitätsbogens“. Die Kriterien hierfür sind diesem Schreiben beigefügt (siehe „Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei Feuerwehrfahrzeugen“). In diesem Qualitätsbogen werden die Bewertungen der Besteller zu einzelnen Kriterien erfasst. Die Ergebnisse beider Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung.

Die Nicht-Teilnahme an der Vergabesitzung zur Qualitätsbegutachtung führt zum Ausschluss eines Bieters/ eines Angebots vom Vergabeverfahren.

Die Vergabesitzung wird am 23.9.2020 stattfinden. Beginn 16.00 Uhr.

In diesem Ausschreibungsverfahren wird auf eine Sicherheitsleistung ganz verzichtet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

3 Fahrgestelle für Löschgruppenfahrzeuge LF10

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34139000 Fahrgestelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Feuer- und Rettungswache Ahaus

Adenauerring 8

48683 Ahaus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 3 Fahrgestellen für Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des Auftragsvolumens) zu zahlen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Feuer- und Rettungswache Ahaus

Adenauerring 8

48683 Ahaus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Je 1 Aufbau für jedes der 3 Löschgruppenfahrzeuge LF10:

— Aufbau für den Löschzug Ahaus (2.1);

— Aufbau für den Löschzug Wüllen (2.2);

— Aufbau für die Jugendfeuerwehr / Ausbildung (2.3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Vertragslaufzeit wird nicht vorgegeben. Der späteste Liefertermin muss eingehalten werden und wird als Bewertungskriterium des Angebotes entsprechend berücksichtigt. Bei Verzögerungen in der Lieferung, die zu einer Überschreitung des angegebenen Liefertermins führen und geeignet sind, für den Auftraggeber Nachteile zu begründen, und die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,75 % des Auftragvolumens pro Woche (bis zu maximal 10 % des Auftragsvolumens) zu zahlen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9XY5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2020

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