Lieferung von Ökostrom für RLM – und SLP Abnahmestellen und die öffentliche Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2020.09.36.33098
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für RLM – und SLP Abnahmestellen und die öffentliche Straßenbeleuchtung
Lieferung von Ökostrom (ca. 2,59 Mio. kWh) ab dem 1.1.2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten für 7 RLM Abnahmestellen, 69 SLP Abnahmestellen und die öffentliche Straßenbeleuchtung mit einer Verlängerungsoption von 2 mal 1 Jahr.
Lieferung von Ökostrom ab dem 1.1.2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten für 7 RLM Abnahmestellen und 69 SLP Abnahmestellen mit einer Verlängerungsoption von 2 mal 1 Jahr.
42489 Wülfrath gem. Leistungsbeschreibung und Anlagen
Versorgung von 76 Abnahmestellen gemäß Anlage B mit elektrischer Energie.
Sieben Abnahmestellen in LOS 1 werden auf der Grundlage registrierender Lastgangmessung abgerechnet. Der Verbrauch dieser Abnahmestellen wird mit 1,2 Mio. kWh angesetzt, die Summe der (zeitungleichen) Jahreshöchstlast mit 488 kW. Die Summe der 1/4-Stunden (zeitungleichen) Monatsmaxima der bezogenen Leistung beläuft sich insgesamt auf 5.132 kW.
Grundlage der ausgewiesenen Verbrauchsdaten sind die für das Kalenderjahr 2019 abgerechneten Verbräuche.
Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich 2 Mal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner spätestens 9 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Lieferung von Ökostrom ab dem 1.1.2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten für die öffentliche Straßenbeleuchtung mit einer Verlängerungsoption von 2 mal 1 Jahr.
42489 Wülfrath gem. Leistungsbeschreibung und Anlagen
Versorgung von ca. 2 440 Leuchten der öffentlichen Straßenbeleuchtung mit elektrischer Energie.
Grundlage der ausgewiesenen Verbrauchsdaten sind die in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 abgerechneten Verbräuche.
Die jährlich bezogene elektrische Arbeit aller Abnahmestellen belief sich im Jahr 2019 insgesamt auf ca. 2,59 Mio. kWh.
Leistungsbeschreibung Ausschreibung von Ökostromlieferungen Stadt Wülfrath ab dem 1.1.2021 Seite 3
Der Verbrauch aller Abnahmestellen der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Wülfrath wird fast ausschließlich über Stromzähler erfasst und abgerechnet.
Die zum Jahresende 2019 installierten Leistung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Wülfrath ist differenziert nach Schaltzeiten in der Anlage C dokumentiert.
Aufgrund von Änderungen in der Benutzungsstruktur des Kunden, durch Stromsparmaßnahmen oder Stromeigenerzeugung kann es im Lieferzeitraum gegenüber den o. g. Daten zu Abweichungen bei der entnommenen Arbeit und der bezogenen Leistung kommen.
Für das Jahr 2021 ist eine umfassende Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Wülfrath vorgesehen. Die gesamte installierten Leistung wird voraussichtlich auf 88 kW sinken. Der Stromverbrauch wird bei einer erweiterten Halbnachtsschaltung auf ca. 278 000 kWh sinken.
Sofern eine höhere Energieleistung benötigt wird, wird diese vom Lieferant zu gleichen Bedingungen bereitgestellt und an die definierten Abnahmestellen geliefert. Weitere Abnahmestellen werden auf Wunsch des Kunden, sofern vergaberechtlich zulässig, in die Leistungspflicht des Lieferanten einbezogen. Durch Stilllegung, Änderung oder Veräußerung können einzelne Abnahmestellen entfallen.
Toleranzbänder und „Take-or-Pay-Regelungen" für den Strombezug sind nicht zulässig.
Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich 2 Mal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner spätestens 9 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mindesten 3 vergleichbare Referenzen zu früher ausgeführten Gaslieferungen (unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitraums und des Lieferempfängers) der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird für die:
Stadt Wülfrath
— Die Bürgermeisterin
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Durchgeführt.
Es wird darauf hingwiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Vordrucke 531-533 sind nur im Bedarfsfall (entsprechend Vordruck 324) vorzulegen
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YGQJ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
Vermutete Rechtsverstöße
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland