Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Lieferung von Ohrmarken einschliesslich Ohrmarkenzangen zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern im Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 50347/18_01_2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Str. 6
Ort: Niederwiesa
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkvsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Lieferung von Ohrmarken einschliesslich Ohrmarkenzangen zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern im Freistaat Sachsen
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und die Lieferung von Ohrmarken, einschließlich Ohrmarkenzangen.
Los 1: Rinderohrmarken ohne Gewebeprobe (ohne Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör für die Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe, für die Ersatzkennzeichnung der Rinder bestehend aus Einzelohrmarken sowie Ohrmarkenzangen.
Los 2: Rinderohrmarken mit Gewebeprobe (mit Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör für die Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Ohrmarkenpaar), für die Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. 2 Funktionen zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück), für die Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe und zusätzlichen Transponder zur elektronischen Kennzeichnung (Ohrmarkenpaar), Nummerierte Gewebeohrmarken - Rundlinge incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück), für die Ersatzkennzeichnung der Rinder - Einzelohrmarken ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück) sowie Ohrmarkenzangen
Rinderohrmarken ohne Gewebeprobe (ohne Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör
Niederwiesa, DE
Rinderohrmarken ohne Gewebeprobe (ohne Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör
I. Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe,
II. Ersatzkennzeichnung der Rinder bestehend aus Einzelohrmarken,
III. Ohrmarkenzangen.
Rinderohrmarken mit Gewebeprobe (mit Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör
Niederwiesa, DE
Rinderohrmarken mit Gewebeprobe (mit Container) und dazugehöriger Nachkennzeichnung sowie Zubehör
I. Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Ohrmarkenpaar),
II. Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. zwei Funktionen zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück),
III. Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe und zusätzlichen Transponder zur elektronischen Kennzeichnung (Ohrmarkenpaar),
IV. Nummerierte Gewebeohrmarken - Rundlinge incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück),
V. Ersatzkennzeichnung der Rinder - Einzelohrmarken ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück),
VI. Ohrmarkenzangen.
— geschätzte Mengen in Teil III der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) unter 2. benannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind. Ist ein solches Register in diesem Staat nicht vorhanden, ist ein anderer vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (z. B. durch eine behördliche Bescheinigung) einzureichen (bei ausländischen Bietern unter Beifügung einer beglaubigten Übersetzung)
— Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate (aus dieser soll hervorgehen, dass der Bieter keine Steuerschulden hat und seinen Steuererklärungspflichten nachgekommen ist) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatlandes bei ausländischen Bietern (unter Beifügung einer beglaubigten Übersetzung);
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Hinweis: Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden ohne Maximierung;
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzliste mit mindestens 2 Auftraggebern (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), bei denen der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren mit der ausgeschriebenen Leistung, auf welche sich der Bieter bewirbt, nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht hat, mit Angabe des Wertes, des Leistungsgebiets, des Leistungszeitraums und des Lieferzeitpunkts;
— Zur Beurteilung der Qualität Erklärung zur Verlustrate;
— Zum Beleg der erfolgreichen Probeentnahme Referenzen bzw. Auswertungen, aus denen hervorgeht, wie die „Quote der erfolgreichen Probenentnahme“ in der Praxis bewertet/eingeschätzt wird;
— Ein gültiges Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig;
— Dem Angebot sind als Muster mindestens Ohrmarken für 30 Tiere je Version beizufügen. Die Ersatzohrmarken (Los 1, Produktversion II. und Los 2, Produktversion V.) müssen dem Muster einer Einzelohrmarke mit aufgedrucktem Barcode entsprechen. Ebenfalls sind als Muster mindestens 8 Ohrmarkenzangen der jeweils angebotenen Version (soweit zum Einziehen verschiedene Zangen benötigt werden) in Originalverpackung beizufügen. Die Konfektionierung Ohrmarken entspricht exakt der Konfektionierung, die bei Lieferung nach Zuschlagserteilung zur Anwendung kommt. Die im Lieferzeitraum gelieferten Ohrmarken müssen mit den vorgelegten Mustern identisch sein, insbesondere bezüglich Beschriftung, Materialeigenschaften, Bemaßung und der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben. Ohrmarken im Los 2 müssen zusätzlich bezüglich der Anforderungen an das Probengefäß den im Lieferzeitraum gelieferten Ohrmarken mit den vorgelegten Mustern identisch sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Dresden
Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers, Vertreter der Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.