Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) in 3 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Hagelkreuz 24
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2403 / 8766-472
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) in 3 Losen
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Übernahme und Vermarktung von ca. 35 000 t bis 48.500 t der Abfallfraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) zur ordnungsgemäßen Verwertung. Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) demgemäß als Dritten gemäß § 22 KrWG mit der Übernahme und der Verwertung von PPK-Fraktionen aus kommunaler Sammlung.
Der Auftrag wird in 3 Losen vergeben. Die Gesamtmenge an kommunal erfasstem PPK wird auf 2 Standorte bezogen in 3 Mengenlose aufgeteilt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Losaufteilung:
— Los 1: 12.500 t/a bis 17 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler;
— Los 2: 12 500 t/a bis 17.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler;
— Los 3: 10 000 t/a bis 13.500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm.
Die Lose 1 und 2 sind jeweils gleichartig. Diese werden somit als Losgruppe angesehen. Es ist es danach ohne Belang, für welches Los der Bieter zu den gleichartigen Losen angeboten hat, sondern die Wertung wird auf alle gleichartigen Lose bezogen.
Übernahme von und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrums Warden in 52249 Eschweiler
Entsorgungszenrum Warden
52249 Eschweiler
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 12 500 t/a bis 17 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird. Im Anschluss an den vorstehend geregelten Verlängerungszeitraum besteht die Option für beide Vertragsparteien durch Erklärung den Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7)
Übernahme von und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrums Warden in 52249 Eschweiler
Entsorgungszentrum Warden
52249 Eschweiler
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 12 500 t/a bis 17 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Warden, in 52249 Eschweiler.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird.
Im Anschluss an den vorstehend geregelten Verlängerungszeitraum besteht die Option für beide Vertragsparteien durch Erklärung den Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7)
Übernahme von und Vermarktung von PPK am Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm
Entsorgungszentrum Horm
52493 Hürtgenwald/Horm
Übernahme und Vermarktung von PPK aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West im Umfang von 10 000 t/a bis 13 500 t/a am Standort des Entsorgungszentrums Horm, in 52493 Hürtgenwald/Horm
Er Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorstehend bestimmten Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den AG vorzeitig gekündigt wird.
Im Anschluss an den vorstehend geregelten Verlängerungszeitraum besteht die Option für beide Vertragsparteien durch Erklärung den Vertragszeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) Darüber hinaus steht es den Bietern frei zwischen 2 Varianten zu wählen. Bei Los 3 bietet der AG den Bietern an, das PPK nach Wahl an der Übergabestelle des AG (Entsorgungszentrum Horm) (Variante A) oder an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle zu übernehmen (Variante B).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB; In Zweifelsfällen behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Bescheinigungen im Sinne des § 48 Abs. 4, 5 und 6 VgV nachzufordern;
— aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Firmenregister (nicht älter als 3 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung);
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, (2017-2019);
— Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Übernahme und Vermarktung von Altpapier), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 – 2019) und
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Angabe von mindestens einer Referenz über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Jahren mit folgenden Mindestbedingungen:
Lose 1 und 2: Der Referenzauftrag (als Eigenerklärung) muss die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 15 000 Mg pro Jahr Altpapier betreffen. Der Referenzauftrag ist für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Anschrift und Kontaktdaten und mit Angabe der Leistung nach Art und Umfang sowie des Leistungszeitraumes vorzulegen. Die Mindestreferenz kann auch in Summe mehrerer Referenzen erfolgen, soweit sie sich auf die Mindestmenge bezieht. Die in Summe angegebenen Referenzen müssen im Einzelnen mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 erbracht worden sein. Für die Lose 1 und 2 können auch identische Referenzen angegeben werden.
Los 3: Der Referenzauftrag (als Eigenerklärung) muss die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 8 500 Mg pro Jahr Altpapier betreffen. Der Referenzauftrag ist für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Anschrift und Kontaktdaten und mit Angabe der Leistung nach Art und Umfang sowie des Leistungszeitraumes vorzulegen. Die Mindestreferenz kann auch in Summe mehrerer Referenzen erfolgen, soweit sie sich auf die Mindestmenge bezieht. Die in Summe angegebenen Referenzen müssen im Einzelnen mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 erbracht worden sein. Der Referenzauftrag kann mit dem Referenzauftrag für Lose 1 und 2 identisch sein.
— gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die ausgeschriebene Leistung oder gleichwertiger Nachweis.
Lose 1 und 2: Der Referenzauftrag (als Eigenerklärung) muss die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 15 000 Mg pro Jahr Altpapier betreffen. Der Referenzauftrag ist für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Anschrift und Kontaktdaten und mit Angabe der Leistung nach Art und Umfang sowie des Leistungszeitraumes vorzulegen. Die Mindestreferenz kann auch in Summe mehrerer Referenzen erfolgen, soweit sie sich auf die Mindestmenge bezieht. Die in Summe angegebenen Referenzen müssen im Einzelnen mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 erbracht worden sein.
Los 3: Der Referenzauftrag (als Eigenerklärung) muss die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 8 500 Mg pro Jahr Altpapier betreffen. Der Referenzauftrag ist für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Anschrift und Kontaktdaten und mit Angabe der Leistung nach Art und Umfang sowie des Leistungszeitraumes vorzulegen. Die Mindestreferenz kann auch in Summe mehrerer Referenzen erfolgen, soweit sie sich auf die Mindestmenge bezieht. Die in Summe angegebenen Referenzen müssen im Einzelnen mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §§ 9 ff., 53 VgV durchgeführt. Das Verfahren wird über das allgemein anerkannte Vergabeportal der subreport Verlag Schawe GmbH unter www.subreport.de durchgeführt. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angeboten sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabeportal www.subreport.de hinterlegten Nutzungsbedingungen. Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabeportal hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Demgemäß werden zusätzliche Bieterinformationen oder sonstige Angaben zum Verfahren ausschließlich über den für das Vergabeverfahren vorgesehenen Datenraum unter www.subreport.de zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat die dort bereitgestellten Unterlagen eigenständig abzurufen. Insofern ist zwar eine Registrierung zum Abruf der Vergabeunterlagen nicht erforderlich. Sie ist jedoch für die weitere Kommunikation im Verfahren notwendig. Es wird den Bietern empfohlen, sich demnach gemäß den Anweisungen auf dem Vergabeportal unter www.subreport.de entsprechend zu registrieren. Eine anderweitige Bereitstellung von Vergabeunterlagen oder ergänzenden Bieterinformationen auf postalischem Wege, per Telefax oder E-Mail erfolgt nicht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.