Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Realschule „Altlünen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 19-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Realschule „Altlünen“
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9, für den Neubau der Realschule Altlünen.
Die Stadt Lünen plant den Neubau einer Realschule im Lüner Stadtgebiet. Da sich eine Sanierung als nicht wirtschaftlich herausgestellt hat, soll die städtische Realschule Altlünen zurückgebaut und auf gleichem Grundstück neu errichtet werden. Der Neubau der Schule (inkl. 1-feld-Sporthalle) soll die Umsetzung der Inklusion deutlich verbessern.
Die Sporthalle wird nicht von der Stadt Lünen geplant und gebaut. Hier ist zusammen mit dem Projektsteuerer u. a. eine Schnittstellenkoordination erforderlich.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen für die Architektenleistung.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in der Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung des Projektverlaufes und der Projektrahmenbedingungen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Realschule Altlünen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYWTF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.