Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule – Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 146-2020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 5
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule – Gerüstbauarbeiten
Der Auftraggeber beabsichtigt, die energetische Sanierung am Schulgebäude der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Dammwiese 8 in 44532 Lünen durchzuführen.
Das Gebäude wurde aus Betonfertigteilen, in 2-geschossiger Bauweise errichtet und wird als Gesamtschule genutzt.
In seiner Gesamtausdehnung erstreckt sich das Gebäude in seiner Längsrichtung über ca. 110 m und in Querrichtung über ca. 70 m.
Die einzelnen Längs- u. Querflügel sind als 2-Spänner konzipiert und teilen sich in die Bauteile A, B, C1, C2 und das Forum auf.
Der Hauptkörper, Bauteil C1, verbindet über die Haupteingänge alle Gebäudeflügel miteinander.
Das Gebäude ist teilunterkellert.
Die Geschoßhöhen betragen ca. 3,60 m.
Den Dachabschluß bildet ein Stahlbetonflachdach
Die geplante Sanierungsmaßnahme umfasst die gesamte Gebäudehülle Dach, Fenster, Fassadenflächen und den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmetauscher zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste.
Ergänzend zur energetischen Ertüchtigung sind diverse Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung des Gesamtgebäudes geplant. Im einzelnen sind das der Einbau von WC-Anlagen nach DIN 18040, einer zusätzliche Aufzuganlage und verschiedene Maßnahmen zur umfassenden Orientierungshilfen nach DIN 18040-1.
Die Baustellenerschließung erfolgt über die Straße Dammwiese, über den Karl-Kiehm-Weg sowie die Baustellenzufahrt, der parallel laufenden, westlich gelegenen Baustelle „Neubau einer Sporthalle“.
Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit, insbesondere die Zuwegung, vor Ort zu informieren, dementsprechend sind nachträgliche Forderungen ausgeschlossen.
Besondere Hinweise Gerüstbauarbeiten. Die gesamte Fassadenfläche der zu sanierenden Schule, ist von OK Gelände bis zur Traufe, komplett, in 2 Bauabschnitten, einzurüsten. Die Gerüsttreppen sind an den jeweiligen Bauteilen vorzusehen.
Die Gerüste sind so aufzustellen, dass die einzelnen Fassadenflächen separat auf- und abgerüstet werden können.
Im Bereich der großflächigen Treppenhausverglasungen sind die Gerüste, zum Einbau der Scheiben, vorübergehend ab- bzw. anschl. wieder aufzurüsten.
Das Fassadengerüst wird für Fassadenarbeiten (WDVS und vorgehängte Metallfassade), Dachdecker-, Klempnerarbeiten und dem Austausch von Fenstern benötigt.
Im Innenbereich sind die Gerüste in Teilbereichen notwendig, z. B. Treppenhäuser, um Arbeiten an Decken bzw. der Treppenhausverglasungen durchzuführen.
44532 Lünen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die energetische Sanierung am Schulgebäude der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Dammwiese 8 in 44532 Lünen durchzuführen.
Das Gebäude wurde aus Betonfertigteilen, in 2-geschossiger Bauweise errichtet und wird als Gesamtschule genutzt.
In seiner Gesamtausdehnung erstreckt sich das Gebäude in seiner Längsrichtung über ca. 110 m und in Querrichtung über ca. 70 m.
Die einzelnen Längs- u. Querflügel sind als 2-Spänner konzipiert und teilen sich in die Bauteile A, B, C1, C2 und das Forum auf.
Der Hauptkörper, Bauteil C1, verbindet über die Haupteingänge alle Gebäudeflügel miteinander.
Das Gebäude ist teilunterkellert.
Die Geschoßhöhen betragen ca. 3,60 m.
Den Dachabschluß bildet ein Stahlbetonflachdach
Die geplante Sanierungsmaßnahme umfasst die gesamte Gebäudehülle Dach, Fenster, Fassadenflächen und den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmetauscher zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste.
Ergänzend zur energetischen Ertüchtigung sind diverse Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung des Gesamtgebäudes geplant. Im einzelnen sind das der Einbau von WC-Anlagen nach DIN 18040, einer zusätzliche Aufzuganlage und verschiedene Maßnahmen zur umfassenden Orientierungshilfen nach DIN 18040-1.
Die Baustellenerschließung erfolgt über die Straße Dammwiese, über den Karl-Kiehm-Weg sowie die Baustellenzufahrt, der parallel laufenden, westlich gelegenen Baustelle „Neubau einer Sporthalle“.
Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit, insbesondere die Zuwegung, vor Ort zu informieren, dementsprechend sind nachträgliche Forderungen ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen im Übrigen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Sh. Vergabeunterlagen.
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung, Formular 513)
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen (§ 14 EU-VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 24.9.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYW8X.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.