EU-weite Ausschreibung der Klärschlammentsorgung für die Gemeindewerke Wilnsdorf und die Stadt Netphen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilnsdorf.de
Postanschrift: Amtsstraße 2 + 6
Ort: Netphen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netphen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Klärschlammentsorgung für die Gemeindewerke Wilnsdorf und die Stadt Netphen
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Los 1: Entsorgung von Klärschlamm der Gemeindewerke Wilnsdorf,
— Los 2: Entsorgung von Klärschlamm der Stadt Netphen.
Entsorgung von Klärschlamm der Gemeindewerke Wilnsdorf
— Übernahme von Klärschlamm an der Kläranlage Weißtal (inkl. Containergestellung) auf Abruf,
— Transport des Klärschlamms (ggf. nach Vorbehandlung/Trocknung/Umschlag des Klärschlamms an einem dafür genehmigten Standort) zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage,
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2024), falls er nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 31.3.2022 bzw. 31.3.2023 gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Entsorgung von Klärschlamm der Stadt Netphen
— Übernahme von Klärschlamm an den Kläranlagen Netphen und Deuz (inkl. Containergestellung) auf Abruf,
— Transport des Klärschlamms (ggf. nach Vorbehandlung/Trocknung/Umschlag des Klärschlamms an einem dafür genehmigten Standort) zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage,
— Thermische Entsorgung des Klärschlamms.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2024), falls er nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens 31.3.2022 bzw. 31.3.2023 gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Klärschlamm,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Entsorgungsanlage,
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene Vorbehandlungs-/Trocknungs-/Umschlaganlage,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1 000 Mg/a Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene Vorbehandlungs-/Trocknungs-/Umschlaganlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.