Rahmenvertrag für Entstörungsarbeiten und Erstellung Nachträglicher Breitbandhausanschlüsse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-08 BZV Angeln
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hürup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24975
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Entstörungsarbeiten und Erstellung Nachträglicher Breitbandhausanschlüsse
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten, einerseits zum Zwecke der Entstörung, andererseits zur Erstellung weiterer Breitband-Hausanschlüsse, die nicht im Rahmen der ersten Ausbauphase berücksichtigt wurden.
Gebiet des Breitbandzweckverbandes Angeln
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung sowie Entstörung von LWL-Leitungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes;
— Vorlage einer Eigenerklärung, dass bezüglich des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 008 Eigenerklärung Ausschlussgründe);
— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt 003 Mindestlohn).
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Mindesthöhe von 5 Mio. EUR (laufendes Kalenderjahr);
— Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt 007 Eigenerklärung Umsatz).
Mindestvoraussetzung ist ein kumulativer Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von 2 Mio. EUR.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Bewerbers hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, Errichtung von Breitbandhausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bewerber angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung;
— Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung;
— Angabe des Lieferkettenmanagement und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Es ist die entsprechende Qualifikation von 3 Mitarbeitern für die Tätigkeitsfelder Errichtung von Telekommunikationsanlagen, Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen, Kabelmontage, OTDR-Messung nachzuweisen;
— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:
—— Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km;
—— Hausanschlüsse: 600 St..
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) der Auftragsbekanntmachung in dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 006 Erklärung Bietergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 004 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmen eine Nachunternehmererklärung „Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 005 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) sowie Erklärung Mindestlohn (Anlage 003_Erklärung Mindestlohn) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wird Eignung für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen, haften die die Eignung leihenden Unternehmen mit dem Bewerber gemeinsam für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDZVZ
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.