Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medienausstattung für die städtischen Schulen, Los 1: elektronische Displays, Los 2: Tafelsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 73-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medienausstattung für die städtischen Schulen, Los 1: elektronische Displays, Los 2: Tafelsysteme
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT- und Medienausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte Medienausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen. Wegen der stetigen Neu- und Weiterentwicklung in der Medientechnik verfolgt dieses Vergabeverfahren nicht primär die Festschreibung bestimmter Produkte oder Preise, sondern die Festlegung von einem — während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung festen Rabattsatz auf die jeweils gültige Referenzpreisliste des angebotenen Herstellers. Nur so lässt sich der Bezug technisch aktueller Geräte zu zeitgemäßen Preisen ohne neue Ausschreibung bei Modell- oder Preisänderungen ermöglichen, weshalb der Rabattsatz/Aufschlag auch für ähnliche, eventuell leistungsfähigere Systeme sowie für mögliche Nachfolgesysteme zu gelten hat. Die Geräte und Gerätekomponenten des ausgeschriebenen Produktportfolios müssen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den Ausschreibungszeitraum verteilt abrufbar sein. Abweichungen nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch die teilnehmenden Einrichtungen sind möglich und zulässig, so dass dem Auftragnehmer eine bestimmte Bezugsmenge nicht garantiert werden kann. Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß anhängenden Leistungsbeschreibungen:
— Los 1: Interaktives Display;
— Los 2: Tafelsystem;
Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Die Leistungen sollen auf Grund ihres Charakters in einem offenen Verfahren beschafft werden. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Beschreibungen. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten generation zugelassen.
Interaktives Display
Stadt Ahaus 48683 Ahaus Die ausschreibende Stelle ist hierbei die Stadt Ahaus.
Die Liefer- und Installationsplätze sind im Stadtgebiet vom Ahaus und dort auf mehrere Gebäude und Etagen verteilt.
Standorte der Schulen:
Aabachschule, Am Aabach 6, 48683 Ahaus
Andreasschule, Friedmate 11, 48683 Ahaus-Wüllen
Burgschule, Am Burggraben 6, 48683 Ahaus-Ottenstein
Josefschule, Kampstr. 10, 48683 Ahaus
Josefschule Teilstandort Graes, Hauptstr. 1, 48683 Ahaus-Graes
Gottfried-von-Kappenberg-Schule, Schulstr.26, 48683 Ahaus-Wessum
Katharinenschule, Hochstr. 20, 48683 Ahaus-Alstätte
Pestalozzischule, Arnoldstr. 20, 48683 Ahaus
Anne-Frank-Realschule Fuistingstr. 10, 48683 Ahaus
Irena-Sendler-Gesamtschule Hof zum Ahaus 6-8, 48683 Ahaus
Alexander-Hegius-Gymnasium ,Fuistingstr. 18, 48683 Ahaus.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen interaktiven Displays und Zubehör.
Der Bieter hat das genaue Modell und die genaue Ausstattung, die er anbietet, gem. den im Preisblatt gemachten Vorgaben für jede hier genannten Geräteklasse im Preisblatt anzugeben. Es sind ausschließlich fabrikneue Geräte zugelassen, diese müssen dabei aus der aktuellen Produktlinie sein und dürfen nicht abgekündigte Geräte (EoL) vom Hersteller beinhalten. Alle beinhalteten Komponenten sind mit der aktuellsten Generation auszuwählen.
Für die Auswahl und Planung der Medientechnik benötigt der Auftraggeber teilweise Unterstützung bei der genauen Konzeptplanung und Auswahl der Technik. Dazu wird eine hohe Kompetenz der Mitarbeiter des Auftragnehmers erwartet.
Es werden zukünftig nachfolgende Geräte eingesetzt:
— Interaktives Display;
— Zubehör.
Bei den Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen auf Basis des aktuellen technologischen Standes, die vom anzubietenden Produkt zu erfüllen sind. Die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Rahmenvertrag.
Tafelsysteme
Stadt Ahaus 48683 Ahaus Die ausschreibende Stelle ist hierbei die Stadt Ahaus.
Die Liefer- und Installationsplätze sind im Stadtgebiet vom Ahaus und dort auf mehrere Gebäude und Etagen verteilt.
Standorte der Schulen:
Aabachschule, Am Aabach 6, 48683 Ahaus
Andreasschule ,Friedmate 11, 48683 Ahaus-Wüllen
Burgschule, Am Burggraben 6, 48683 Ahaus-Ottenstein
Josefschule, Kampstr. 10, 48683 Ahaus
Josefschule Teilstandort, Graes Hauptstr. 1, 48683 Ahaus-Graes
Gottfried-von-Kappenberg-Schule, Schulstr. 26, 48683 Ahaus-Wessum
Katharinenschule, Hochstr. 20, 48683 Ahaus-Alstätte
Pestalozzischule ,Arnoldstr. 20, 48683 Ahaus
Anne-Frank-Realschule, Fuistingstr. 10, 48683 Ahaus
Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof zum Ahaus 6-8, 48683 Ahaus
Alexander-Hegius-Gymnasium, Fuistingstr. 18, 48683 Ahaus.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von Tafelsystemen für in Los 1 aufgelistete Displays:
— Höhenverstellbare Wandhalterung mit Doppelpylonen;
— Höhenverstellbare Wandhalterung;
— höhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafel Typ 1;
— höhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafel Typ 2;
— fahrbare Haltevorrichtung.
Die Demontage und das Vertragen der bestehenden Tafelsysteme in den bereitgestellten Container oder Lagerort innerhalb der Schule hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 2 zu erfolgen.
Bei den Tafelsystemen ist eine jährliche Wartung gemäß GUV SI 8016 P durchzuführen. Dazu gehören u. a.:
— Wartung der Höhenverstellung;
— Kontrolle der Befestigungen an Wand und Tafel;
— Kontrolle der Lüftungsschlitze an den Displays;
— Wartungsprotokoll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: pauschal mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden;
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen).
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundlage dieser Ausschreibung sind die Bestimmungen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und der VgV (Vergabeverordnung) in der z. Z. gültigen Fassung, soweit die allgemeinen Vorbemerkungen und Bewerbungsbedingungen bzw. das folgende Leistungsverzeichnis keine abweichenden Bestimmungen enthalten.
Vertragsbestandteile sind — bei Unstimmigkeiten in der nachfolgenden Reihenfolge:
a) Das Auftragsschreiben mit diesem Leistungsverzeichnis,
b) Sämtlichen weiteren Anlagen dieser Ausschreibung,
c) Und die AGB¿s des EVB-IT Kauf in der zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes gültigen Fassung,
d) Und die AGB¿s des EVB-IT Systemlieferung und EVB-IT Dienstleistung in der zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes gültigen Fassung.
Mit Einreichung der Angebote erklärt sich der Bieter mit den Vertragsunterlagen vorbehaltlos einverstanden. Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers („Allgemeine Geschäftsbedingungen — AGB") werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9J7Y
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]