Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medienausstattung für die städtischen Schulen, Los 1: elektronische Displays, Los 2: Tafelsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 73-20

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2561 / 72-129
Fax: +49 2561 / 7281-129

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.ahaus.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9J7Y/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9J7Y
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medienausstattung für die städtischen Schulen, Los 1: elektronische Displays, Los 2: Tafelsysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: 73-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT- und Medienausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte Medienausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.

Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen. Wegen der stetigen Neu- und Weiterentwicklung in der Medientechnik verfolgt dieses Vergabeverfahren nicht primär die Festschreibung bestimmter Produkte oder Preise, sondern die Festlegung von einem — während der gesamten Laufzeit der Ausschreibung festen Rabattsatz auf die jeweils gültige Referenzpreisliste des angebotenen Herstellers. Nur so lässt sich der Bezug technisch aktueller Geräte zu zeitgemäßen Preisen ohne neue Ausschreibung bei Modell- oder Preisänderungen ermöglichen, weshalb der Rabattsatz/Aufschlag auch für ähnliche, eventuell leistungsfähigere Systeme sowie für mögliche Nachfolgesysteme zu gelten hat. Die Geräte und Gerätekomponenten des ausgeschriebenen Produktportfolios müssen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den Ausschreibungszeitraum verteilt abrufbar sein. Abweichungen nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch die teilnehmenden Einrichtungen sind möglich und zulässig, so dass dem Auftragnehmer eine bestimmte Bezugsmenge nicht garantiert werden kann. Die Vergabe erfolgt in einzelnen Losen gemäß anhängenden Leistungsbeschreibungen:

— Los 1: Interaktives Display;

— Los 2: Tafelsystem;

Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Die Leistungen sollen auf Grund ihres Charakters in einem offenen Verfahren beschafft werden. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Beschreibungen. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten generation zugelassen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interaktives Display

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Stadt Ahaus 48683 Ahaus Die ausschreibende Stelle ist hierbei die Stadt Ahaus.

Die Liefer- und Installationsplätze sind im Stadtgebiet vom Ahaus und dort auf mehrere Gebäude und Etagen verteilt.

Standorte der Schulen:

Aabachschule, Am Aabach 6, 48683 Ahaus

Andreasschule, Friedmate 11, 48683 Ahaus-Wüllen

Burgschule, Am Burggraben 6, 48683 Ahaus-Ottenstein

Josefschule, Kampstr. 10, 48683 Ahaus

Josefschule Teilstandort Graes, Hauptstr. 1, 48683 Ahaus-Graes

Gottfried-von-Kappenberg-Schule, Schulstr.26, 48683 Ahaus-Wessum

Katharinenschule, Hochstr. 20, 48683 Ahaus-Alstätte

Pestalozzischule, Arnoldstr. 20, 48683 Ahaus

Anne-Frank-Realschule Fuistingstr. 10, 48683 Ahaus

Irena-Sendler-Gesamtschule Hof zum Ahaus 6-8, 48683 Ahaus

Alexander-Hegius-Gymnasium ,Fuistingstr. 18, 48683 Ahaus.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen interaktiven Displays und Zubehör.

Der Bieter hat das genaue Modell und die genaue Ausstattung, die er anbietet, gem. den im Preisblatt gemachten Vorgaben für jede hier genannten Geräteklasse im Preisblatt anzugeben. Es sind ausschließlich fabrikneue Geräte zugelassen, diese müssen dabei aus der aktuellen Produktlinie sein und dürfen nicht abgekündigte Geräte (EoL) vom Hersteller beinhalten. Alle beinhalteten Komponenten sind mit der aktuellsten Generation auszuwählen.

Für die Auswahl und Planung der Medientechnik benötigt der Auftraggeber teilweise Unterstützung bei der genauen Konzeptplanung und Auswahl der Technik. Dazu wird eine hohe Kompetenz der Mitarbeiter des Auftragnehmers erwartet.

Es werden zukünftig nachfolgende Geräte eingesetzt:

— Interaktives Display;

— Zubehör.

Bei den Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen auf Basis des aktuellen technologischen Standes, die vom anzubietenden Produkt zu erfüllen sind. Die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Rahmenvertrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tafelsysteme

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Stadt Ahaus 48683 Ahaus Die ausschreibende Stelle ist hierbei die Stadt Ahaus.

Die Liefer- und Installationsplätze sind im Stadtgebiet vom Ahaus und dort auf mehrere Gebäude und Etagen verteilt.

Standorte der Schulen:

Aabachschule, Am Aabach 6, 48683 Ahaus

Andreasschule ,Friedmate 11, 48683 Ahaus-Wüllen

Burgschule, Am Burggraben 6, 48683 Ahaus-Ottenstein

Josefschule, Kampstr. 10, 48683 Ahaus

Josefschule Teilstandort, Graes Hauptstr. 1, 48683 Ahaus-Graes

Gottfried-von-Kappenberg-Schule, Schulstr. 26, 48683 Ahaus-Wessum

Katharinenschule, Hochstr. 20, 48683 Ahaus-Alstätte

Pestalozzischule ,Arnoldstr. 20, 48683 Ahaus

Anne-Frank-Realschule, Fuistingstr. 10, 48683 Ahaus

Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof zum Ahaus 6-8, 48683 Ahaus

Alexander-Hegius-Gymnasium, Fuistingstr. 18, 48683 Ahaus.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von Tafelsystemen für in Los 1 aufgelistete Displays:

— Höhenverstellbare Wandhalterung mit Doppelpylonen;

— Höhenverstellbare Wandhalterung;

— höhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafel Typ 1;

— höhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafel Typ 2;

— fahrbare Haltevorrichtung.

Die Demontage und das Vertragen der bestehenden Tafelsysteme in den bereitgestellten Container oder Lagerort innerhalb der Schule hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 2 zu erfolgen.

Bei den Tafelsystemen ist eine jährliche Wartung gemäß GUV SI 8016 P durchzuführen. Dazu gehören u. a.:

— Wartung der Höhenverstellung;

— Kontrolle der Befestigungen an Wand und Tafel;

— Kontrolle der Lüftungsschlitze an den Displays;

— Wartungsprotokoll.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: pauschal mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden;

— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen).

— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/09/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/09/2020
Ortszeit: 11:00
Ort:

Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Grundlage dieser Ausschreibung sind die Bestimmungen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und der VgV (Vergabeverordnung) in der z. Z. gültigen Fassung, soweit die allgemeinen Vorbemerkungen und Bewerbungsbedingungen bzw. das folgende Leistungsverzeichnis keine abweichenden Bestimmungen enthalten.

Vertragsbestandteile sind — bei Unstimmigkeiten in der nachfolgenden Reihenfolge:

a) Das Auftragsschreiben mit diesem Leistungsverzeichnis,

b) Sämtlichen weiteren Anlagen dieser Ausschreibung,

c) Und die AGB¿s des EVB-IT Kauf in der zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes gültigen Fassung,

d) Und die AGB¿s des EVB-IT Systemlieferung und EVB-IT Dienstleistung in der zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes gültigen Fassung.

Mit Einreichung der Angebote erklärt sich der Bieter mit den Vertragsunterlagen vorbehaltlos einverstanden. Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers („Allgemeine Geschäftsbedingungen — AGB") werden nicht Bestandteil des Vertrags.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9J7Y

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.

Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. Gegen § 134 verstoßen hat oder

2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2020

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Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
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Hürth
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