Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: TAHV-

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Domplatz 1
Ort: Havelberg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.tahv-havelberg.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330103
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330103
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025

Referenznummer der Bekanntmachung: TAHV-
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Leistungsort: Entsorgungsgebiet des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Abwasser- und Schlammtransporte, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025:

Entsorgungsbereich, Mengen, Einleitungsstellen:

— 7 Gemeinden mit 39 Ortsteilen im Entsorgungsgebiet des TAHV;

— ca. 1 540 Entsorgungsstellen, davon ca. 448 Kleinkläranlagen und ca. 1 092 Sammelgruben;

— Einleitungsstellen Kläranlage Havelberg und Kläranlage Schönhausen.

Im Vertragszeitraum von 4 Jahren werden folgende Ausfuhrmengen erwartet (gerundet):

— ca. 127 100 m3 aus Sammelgruben;

— ca. 2 850 m3 aus Kleinkläranlagen;

— ca. 6 700 m3 Schlamm aus verbandseigenen Kläranlagen;

— Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Entsorgungsgebiet des TAHV einschließlich Öffnen und Schließen von Abdeckungen sowie das Auslegen der Saugschläuche;

— Abfuhr der Inhalte und deren Einleitung in zugewiesene Abwasserbehandlungsanlagen im Entsorgungsgebiet;

— Auftragsannahme vom Kunden und eigenständige Organisation der Ausfuhr, die Auftragsannahme muss im Gebiet des TAHV möglich sein, reguläre Auftragsannahme Montag bis Freitag von 7-16 Uhr, außerhalb dieser Zeit Auftragsannahme für Not- und Havariefälle;

— Abrechnung der entsorgten Fäkalmengen gegenüber dem AG;

— Hilfs- und Nebenarbeiten;

— sonstige Schlammtransporte innerhalb des Entsorgungsgebietes des TAHV;

— Bereitschaftsdienst 24h/d, 365d/a für Not- und Havariefälle für die Fäkal ausfuhr und für Absaugen und Ausfuhr von Abwässern und Schlämmen auf Anforderung des TAHV;

— Fäkal ausfuhr innerhalb 1 Woche nach Kundenanforderung, in Not- und Havariefällen sofortiger Einsatz;

— Mindestanforderung für Reaktionszeit im Bereitschaftseinsatz max. 4 Stunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/10/2021
Ende: 21/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Leistungszeitraum kann zu den vereinbarten Konditionen im gegenseitigen Einvernehmen und bei Einhaltung der VGV verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Verlängerung des Leistungszeitraumes.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 14:00
Ort:

Domplatz 1, 39539 Havelberg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Keine

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst — Kamieth — Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2020