Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: TAHV-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 1
Ort: Havelberg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tahv-havelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025
Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025.
Leistungsort: Entsorgungsgebiet des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg.
Fäkal ausfuhr im Entsorgungsgebiet des TAHV, Abwasser- und Schlammtransporte, Not- und Havarie dienst, Leistungszeitraum 22.10.2021 bis 21.10.2025:
Entsorgungsbereich, Mengen, Einleitungsstellen:
— 7 Gemeinden mit 39 Ortsteilen im Entsorgungsgebiet des TAHV;
— ca. 1 540 Entsorgungsstellen, davon ca. 448 Kleinkläranlagen und ca. 1 092 Sammelgruben;
— Einleitungsstellen Kläranlage Havelberg und Kläranlage Schönhausen.
Im Vertragszeitraum von 4 Jahren werden folgende Ausfuhrmengen erwartet (gerundet):
— ca. 127 100 m3 aus Sammelgruben;
— ca. 2 850 m3 aus Kleinkläranlagen;
— ca. 6 700 m3 Schlamm aus verbandseigenen Kläranlagen;
— Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Entsorgungsgebiet des TAHV einschließlich Öffnen und Schließen von Abdeckungen sowie das Auslegen der Saugschläuche;
— Abfuhr der Inhalte und deren Einleitung in zugewiesene Abwasserbehandlungsanlagen im Entsorgungsgebiet;
— Auftragsannahme vom Kunden und eigenständige Organisation der Ausfuhr, die Auftragsannahme muss im Gebiet des TAHV möglich sein, reguläre Auftragsannahme Montag bis Freitag von 7-16 Uhr, außerhalb dieser Zeit Auftragsannahme für Not- und Havariefälle;
— Abrechnung der entsorgten Fäkalmengen gegenüber dem AG;
— Hilfs- und Nebenarbeiten;
— sonstige Schlammtransporte innerhalb des Entsorgungsgebietes des TAHV;
— Bereitschaftsdienst 24h/d, 365d/a für Not- und Havariefälle für die Fäkal ausfuhr und für Absaugen und Ausfuhr von Abwässern und Schlämmen auf Anforderung des TAHV;
— Fäkal ausfuhr innerhalb 1 Woche nach Kundenanforderung, in Not- und Havariefällen sofortiger Einsatz;
— Mindestanforderung für Reaktionszeit im Bereitschaftseinsatz max. 4 Stunden.
Der Leistungszeitraum kann zu den vereinbarten Konditionen im gegenseitigen Einvernehmen und bei Einhaltung der VGV verlängert werden.
— Verlängerung des Leistungszeitraumes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Domplatz 1, 39539 Havelberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift: Ernst — Kamieth — Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).