Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Haan im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-09 GH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05158008
Postanschrift: Alleestr. 8
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.haan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Haan im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Gartenstadt Haan.
Los 1
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Los 2
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Los 3
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Los 4
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Los 5
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Los 6
Gartenstadt Haan
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.2.2016. Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser einher. Auch dieses Programm soll vorliegend in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen gemäß Ziffer III.1.1) – III.1.3) und Ziffer III.2.2) für die Prüfung ihrer Eignung einreichen. Es werden nur Unternehmen vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben, die ihre Eignung nachgewiesen haben.
Die Abgabe von Nebenangeboten nach § 35 VgV ist unter den folgenden Vorgaben zulässig:
Nebenangebote müssen sämtliche Mindestanforderungen für die Abgabe der Hauptangebote erfüllen. Ein Nebenangebot kann von dem Hauptangebot abweichende Angebotspreise für den Fall erhalten, dass mehrere Lose an den Bieter bezuschlagt werden. Die Angebotswertung erfolgt dennoch losweise. Ein Nebenangebot kann nur dann den Zuschlag erhalten, wenn es für sämtliche der hierin enthaltenen Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot enthält.
Aufhebung des Verfahrens:
Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn
1. kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht,
2. sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
3. kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
4. andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber am 1.7.2019 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung dieses Auftrages sowohl beim Bund als auch beim Land NRW gestellt hat und davon ausgeht, dass diese Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden Gewährung der Zuwendungen eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt.
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.