Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz Referenznummer der Bekanntmachung: TED91-0108/2020-600453
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ploen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz
Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung und den Umbau der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ in Preetz, Am Klostergarten 4.
Seniorenpflegeeinrichtrung „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz
Pfahlgründungsarbeiten Stahlbeton – Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ ind Preetz in folgendem Umfang:
18 Stück Stahlbeton – Mikropfähle, Pfahltiefe 15 bis 20 m, Belastung je Pfahl von 115 KN bis 1400 KN, Pfahldurchmesser 20 cm.
Insgesamt ca. 310 m Pfahllänge, 550 cm Kernbohrungen in Stahlbetondecken und Sohlen, Dicke 15 bis 20 cm,Durchmesser 260 mm bis 400 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefgründung Mikropfähle für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de