Fachplanung für TGA zur Erweiterung und Sanierung des Jugendzentrumgebäudes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / 903-10360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für TGA zur Erweiterung und Sanierung des Jugendzentrumgebäudes
Die Stadt Menden beabsichtigt das Jugendzentrumgebäude in Menden zu sanieren und zu erweitern.
58706 Menden
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die notwendigen Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Erweiterung und Sanierung des Jugendzentrumgebäudes i. S. der Anlage 15 zu § 53-56 HOAI der LPH 1-8. Im Übrigen siehe Projektbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Bei der unter „Laufzeit des Vertrages" angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe.
Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen erfolgt für die Leistungsphasen 1-8 nach §55 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens eine allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
1) Angaben zum Netto-Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) mit TGA — Planungsleistungen,
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Vorlage einer Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (möglichst nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Zu 1:
a) Der Netto-Umsatz mit TGA — Planungsleistungen des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe muss im Zeitraum der letzten 3 Jahre (2017-2019) jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Angabe der in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich fest angestellten Beschäftigten inkl. Büroinhaber/Führungskräfte, gegliedert nach Architekten/Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern.
2. Angaben zu den in den letzten 6 Jahren (seit 07/2014) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Fachplanungsleistungen der unter Ziff. II.1.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten nach DIN 276 netto, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen nach HOAI), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Kontaktdaten.
Zu 1: Der Bewerber muss/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen in den letzten 3 Jahren jeweils über mindestens 4 festangestellte Architekten/Ingenieure verfügt haben.
Zu 2:
a) Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen für den Zeitraum der letzten 6 Jahre (seit 7/2014) 3 Referenzaufträge nachweisen, der jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
— Neubau, Erweiterung oder Sanierung eines Hochbaus;
— Einordnung des Objektes in die Honorarzone III oder höher gem. § 54 HOAI;
— es müssen mindestens die Leistungsphasen 1-8 gem. § 55 HOAI beauftragt worden sein und gemeinsam folgende Anforderungen erfüllen:
— die Kosten KG 400 müssen in der Summe mind. [Betrag gelöscht] EUR netto betragen;
— Min. ein Referenzobjekt ist fertiggestellt bzw. an den Nutzer übergeben(Leistungsphase 6 abgeschlossen);
— in min. einem Referenzobjekt ist der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber.
Hinweis: Es werden nur Leistungen seit 7/2014 bewertet.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
58706 Menden, Neumarkt 5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen.
4. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. Nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
7. Der Ag hat für die Einreichung des Angebots Vordrucke erstellt. Sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
8. Angebote können ausschließlich elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).