Lieferung von Elektro-Gelenkbussen und Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2020-038-DK
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Teslastraße 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektro-Gelenkbussen und Ladeinfrastruktur
Herstellung und Lieferung von Niederflur-Gelenkbussen mit Elektroantrieb und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur inkl. diverser Optionen.
Stadtgebiet Leipzig inkl. Betriebshöfe der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Herstellung und Lieferung von Niederflur-Gelenk-Kraftomnibussen
Mit Elektroantrieb und der dazu gehörigen Ladeinfrastruktur im Zeitraum von 2021 bis spätestens 2026 wie folgt:
— Lieferung von 10 Niederflur-Gelenk-Kraftomnibussen (ca. 18 m Länge) mit Elektroantrieb und optional bis zu 50 weitere, identische Fahrzeuge in LVB-typischer Ausstattung;
— Lieferung und Installation von 3 Schnellladestationen und optional bis zu 9 weitere, identische Schnellladestationen;
— Lieferung und Installation von optional bis zu 60 Depotladestationen.
Die Reichweite der Niederflur-Gelenk-Kraftomnibusse soll in der Praxis und über einen Zeitraum von 10 Jahren mindestens 80 km betragen. Die Fahrzeuge sind mit 4 Türen auf der rechten Fahrzeugseite auszustatten. Sie sollen außerdem vollklimatisiert sein. Auf die Verwendung von Kraftstoffen aus fossilen Rohstoffen in Zuheizern, Standheizungen o. ä. soll möglichst verzichtet werden.
Die Ladeleistung an den Schnellladestationen soll mindestens 350 kW betragen, im Depot soll mit mindestens 75 kW geladen werden. Die Ladung soll mittels Pantographen auf den Fahrzeugdächern erfolgen.
Siehe unter Ziffer II.2.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gemäß Punkt III.1.1) Ziffer a) bis d) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
a) Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB und zur Ergreifung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (Formblatt 1); (Im Falle von designierten Nachunternehmern auch von diesen vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe auch vom Eignungsleihgeber vorzulegen.),
b) Eigenerklärung des Bewerbers zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung und zur Eintragung im Handels-/Berufsregister (Formblatt 1a); (Im Falle von designierten Nachunternehmern auch von diesen vorzulegen.),
c) falls einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zu Nachunternehmern (Formblatt 2a),
d) bei Nennung Nachunternehmer: Nachunternehmererklärungen der jeweiligen Nachunternehmer (Formblatt 2b).
Zum Nachweis sind die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gemäß Punkt III.1.2) Ziffer a), b), f) und g) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
a) falls einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignungsleihe, zur Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung (durch Eignungsleihgeber) und zur Eignungsleihe-Haftungserklärung (ebenfalls durch Eignungsleihgeber) (Formblätter 3a-3c),
b) Eigenerklärung des Bewerbers zu verbundenen Unternehmen (Formblatt 4),
c) Nachweis des Bestehens einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung,
d) falls nicht durch Ziffer c) abgedeckt: Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, Versicherungen im geforderten Umfang/ den geforderten Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen,
e) Bankauskunft, nicht vor dem 1.5.2020 ausgestellt;
(Im Falle von designierten Nachunternehmern auch von diesen einzureichen.).
f) Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen wie folgt (Formblatt 5):
(Im Falle von designierten Nachunternehmern auch von diesen vorzulegen.)
— Name, Adresse, Rechtsform und Gründungsjahr des Unternehmens;
— Hauptsitz, weitere Standorte (Niederlassungen) und hierarchischer Aufbau;
— Kerngeschäft und weiteres Leistungsspektrum des Unternehmens;
— Anzahl Mitarbeiter insgesamt sowie Anzahl Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Produktion der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Gesamtumsätze sowie Umsätze aus dem speziellen Bereich der ausgeschriebenen Leistung (E-Busse bzw. dazugehörige Ladeinfrastruktur) der letzten 3 Geschäftsjahre.
g) Bestätigung des Bewerbers über die Verfügung einer Servicewerkstatt bzw. autorisierten Vertragswerkstatt für die Fahrzeugreparatur im Umkreis von maximal 75 Entfernungskilometern, gerechnet ab dem Unternehmenssitz des Auftraggebers (Formblatt 6);
(Im Falle von designierten Nachunternehmern von demjenigen vorzulegen, der die Referenz erfüllt.).
Als Mindestbedingung gilt, dass der Bewerber über eine solche Servicewerkstatt bzw. autorisierte Vertragswerkstatt bereits verfügt bzw. eine solche im Falle des Zuschlags errichtet, um alle Arbeiten/Leistungen während der Gewährleistungszeit der Fahrzeuge dort ausführen zu lassen.
Zum Nachweis sind die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die Erklärung gemäß Punkt III.1.3) Ziffer b) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
a) Darstellung der Maßnahmen des Bewerbers zur Sicherung der Qualität (Qualitätsmanagement); der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) in nicht beglaubigter Kopie erbracht werden.
(Im Falle von designierten Nachunternehmern auch von diesen vorzulegen.).
b) Referenz über die bereits erbrachte Lieferung, Montage und Abnahme von E-Gelenkbussen und Ladeinfrastruktur an Verkehrsbetriebe in Europa, ausschließlich in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche. Die Darstellung der Referenzleistung muss zur Beurteilung durch die Vergabestelle mindestens die folgenden Angaben enthalten (Formblatt 7):
(Im Falle von designierten Nachunternehmern von demjenigen vorzulegen, der die Referenz erfüllt.)
— Name und Anschrift des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
— Zeitraum der Leistungserbringung bzw. Auslieferung (Monat/Jahr bis Monat/Jahr);
— Auftragsvolumen E-Busse (Anzahl, Type, bei Bedarf weitere Details);
— Auftragsvolumen Ladeinfrastruktur (Anzahl, Type, bei Bedarf weitere Details).
Es steht dem Bewerber frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben, die in Summe die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen.
Als Mindestbedingung gilt, dass die Zertifikate gemäß Ziffer a) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein müssen.
Als Mindestbedingung gilt weiterhin, dass die erbrachte(n) Referenzleistung(en) gemäß Ziffer b) die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
1) Auftragsvolumen E-Gelenkbusse: mindestens 50 ausgelieferte und abgenommene E-Gelenkbusse in Europa,
2) Auftragsvolumen Ladeinfrastruktur: mindestens 10 ausgelieferte, montierte und abgenommene Ladestationen mit einer Ladeleistung von mindestens 300 kW in Europa.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu hinterfragen. Ist dies nicht möglich, so behält er sich vor, diese Referenz(en) nicht zu werten.
Die Vergabestelle verweist auf das Dokument „A._Verfahrensablauf und Bewerbungsbedingungen".
Siehe spätere Vergabeunterlagen (Entwurf des Liefervertrages).
Siehe spätere Vergabeunterlagen (Entwurf des Liefervertrages).
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Es erfolgt der Vertragsschluss mit einem Hauptauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verweist auf das Dokument „A._Verfahrensablauf und Bewerbungsbedingungen".
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.