Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32.36
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administrative und fachliche Koordinationsstelle Städtebauförderung
Der heutigen Programmstruktur der Städtebauförderung gingen verschiedene Phasen voraus. Zuletzt existierten 6 Programme, die auf bestimmte Schwerpunkte fokussiert waren. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, die Städtebauförderung zu flexibilisieren, zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, wurde das Förderinstrument vom Bund in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend fortentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte auf folgende 3 Programme:
— Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“;
— Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“;
— Das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Programme wurde bisher durch die Arbeit der Bundestransferstellen, regelmäßige Evaluationen und Forschungsprojekte zu konkreten Fragen sichergestellt. Der Bund möchte auch zukünftig die Umsetzung der Programme kontinuierlich reflektieren und dabei zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung neben den Erkenntnissen aus der Bundestransferstellenarbeit auch Erkenntnisse aus weiteren, im Kontext der Städtebauförderung stehenden Aktivitäten des Bundes (Nationale Stadtentwicklungsprojekten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung) und Fachverbänden sowie aus systematischer programmübergreifender und programmbezogener Auswertung des Monitorings stärker als bisher einbeziehen. Hierfür wird der Bund einen Fachausschuss einrichten, der sich mindestens 1x jährlich trifft und auf Basis der Erkenntnisse aus den verschiedenen Aktivitäten des Bundes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Städtebauförderprogramme berät.
Zu den Aufgaben gehören:
— die programmübergreifende und querschnittsorientierte Aufbereitung inhaltlicher Grundlagen;
— das Management des Fachausschusses Städtebauförderung;
— die Sicherstellung von Beratung/Wissensmanagement/Vernetzung;
— Produkte der Öffentlichkeitsarbeit zu aktualisieren oder neu zu erstellen.
Siehe „Leistungsbeschreibung"
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 3 Jahre mit Endtermin 31.12.2025
Siehe „Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe"
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.