Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.14.5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Die Städtebauförderung wurde 2020 neu aufgestellt und konzentriert sich nun auf 3 Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen.
Für das neue Programm bildet die bisherige Programmatik des Stadtumbaus die Ausgangsbasis zur Gestaltung aktueller Veränderungsprozesse. Die bereits im Stadtumbauprogramm vorhandene Bezugnahme zu Klimaschutz und Klimaanpassung dokumentiert den Einstieg, diese als Querschnittsaufgaben der nachhaltigen Erneuerung zu integrieren. So sollen mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung noch stärker umweltbezogene und ökologische Aspekte in städtischen Erneuerungsprozessen berücksichtigt werden. Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, bilden weiter eine wichtige Grundlage für das Management nachhaltiger Quartiersentwicklungen. Zunehmend rückt die Gleichzeitigkeit von Schrumpfungs- und Wachstumstendenzen in benachbarten Teilräumen in den Fokus. Auf diese parallel stattfindenden Entwicklungen konzentriert sich u. a. die Aufgabe der bedarfsgerechten Ausstattung mit städtischer Infrastruktur.
Mit dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung besteht die Chance, inhaltliche Akzente zu setzen und neue Verfahren auszuprobieren, damit Kommunen unter den verändernden Umwelt- und Rahmenbedingungen reaktionsfähig bleiben. Hier setzt die Arbeit der ausgeschriebenen Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung an.
Wesentliche Aufgaben der Bundestransferstelle sind:
— Fachliche Begleitung des Programms;
— Systematische Aufbereitung von Informationen und Erfahrungen zur Programmumsetzung;
— Effiziente interne und externe Programmkommunikation;
— Empfehlungen zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Programms;
— Grundlagen für die Programmevaluierung.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 2 Jahre mit Endtermin 31.12.2024
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.