Beratungs- und Unterstützungsleistungen SAX.CERT Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-12 DR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Unterstützungsleistungen SAX.CERT
Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt.
Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt.
Sachsen
Das SAX.CERT ist das Sicherheitsnotfallteam (Computer Emergency Response Team) des Freistaates Sachsen. Es unterstützt den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes und die Beauftragten für Informationssicherheit der staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen des Freistaates in technischen Sicherheitsfragen. Das SAX.CERT ist im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste angesiedelt.
Für die Sicherstellung der Leistungserbringung durch das SAX.CERT wird externe Unterstützung benötigt:
— Unterstützung bei der Dokumentation der Geschäftsprozesse;
— Unterstützung bei der Koordinierung der Organisation von Warn- und Informationsdienst-Leistungen;
— Unterstützung der Prozessumsetzung der Warnmeldungserstellung und Verteilung für alle Ressorts und Behörden des Freistaats;
— Unterstützung der Kontaktstelle.
Viermalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entscheidet der Auftraggeber jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft sowie sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und – sofern zutreffend – die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— kurze Vorstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft und des Leistungsportfolios inkl. Hauptgeschäftsfeldern und Kernkompetenzen; dargestellt werden sollen auch die Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Service-Management), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt;
Im Falle der Einbindung von sonstigen Unterauftragnehmern für die Leistungserbringung (ggf. mit Eignungsleihe) oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
— Umsatz (brutto) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Service-Management) muss im Jahr 2019 mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft und/oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens 3 Referenzprojekte Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit Aufgabenstellungen im Bereich von Serviceprozessen und IT-Service-Management und mindestens ein Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren mit mehrjährigen Erfahrungen im üblichen Aufgabenfeld eines CERT.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 2 Seiten) mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Projektes,
2. Leistungszeitraum,
3. Auftraggeber mit vollständiger Anschrift,
4. Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes,
5. Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
6. Umfang Ihrer Leistung (in Euro und PT).
— Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit Aufgabenstellungen im Bereich von Serviceprozessen und IT-Service-Management und mindestens ein Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren mit mehrjährigen Erfahrungen im üblichen Aufgabenfeld eines CERT sind nachgewiesen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem
Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Der Bieter versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 4 – Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de