Begleitagentur für die Pilotprojekte „Post-Corona-Stadt: Ideen und Konzepte für eine resiliente Stadtentwicklung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 10.15.04.096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitagentur für die Pilotprojekte „Post-Corona-Stadt: Ideen und Konzepte für eine resiliente Stadtentwicklung“
Als Impulsgeberin für die Stadtentwicklung in Deutschland zielt die Nationale Stadtentwicklungspolitik auf neue Ideen und Engagement. Deshalb werden in ihrem Rahmen auch Projekte umgesetzt, die die Praxis der Stadtentwicklungspolitik in der Bundesrepublik anregen und verändern und die eine öffentliche Diskussion über die Zukunft unserer Städte und Regionen auslösen können.
Es soll ein Projektaufruf unter dem Titel „Post-Corona-Stadt: Ideen und Konzepte für eine resiliente Stadtentwicklung“ durchgeführt werden. Der Projektaufruf richtet sich an verschiedene Akteure, die sich sowohl auf der Quartiersebene als auch auf kommunaler oder interkommunaler Ebene für die Stärkung der Krisenfestigkeit und -bewältigung einsetzen. Dies können Kommunen oder kommunale Partner in Kooperation mit Dritten ebenso wie zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen, nicht gewinnorientierte Unternehmen, Genossenschaften, lokale Akteursgruppen, aber auch Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände, die Wissenschaft und weitere Initiatoren/Koordinatoren sein. Dabei ist eine Kooperation mit Kommunen zu empfehlen.
Für die Erbringung der folgenden Leistungen im Rahmen einer Phase I und vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittel ggf. in einer nachgeschalteten optionalen Phase II soll eine Begleitagentur beauftragt werden.
Diese soll im Auftrag des BBSR folgende Leistungen erbringen:
— Auswertung eingegangener Anträge des Projektaufrufs sowie Vorbereitung und Qualifizierung von Zuwendungsanträgen,
— Beratende Begleitung der Pilotprojekte bei der Umsetzung ihrer Vorhaben,
— Erarbeitung ergänzender Expertisen,
— Organisation eines Erfahrungsaustausches zwischen den Pilotprojekten,
— Auswertung und Darstellung der Projekterfahrungen für den Wissenstransfer in die relevanten Fachöffentlichkeiten,
— Schlussfolgerungen für eine Politik „vom Modell zum Standard“.
Aufgrund der bundesweiten und herausgehobenen Stellung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik als gemeinschaftliche Initiative von Bund, Ländern, Gemeinden und Verbänden kommt der qualitativ hochwertigen Bearbeitung aller Einzelbausteine dieses Auftrages sowie einer professionellen Kommunikation eine besondere Bedeutung zu.
Siehe „Leistungsbeschreibung“
Siehe „Leistungsbeschreibung“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.