Feuerwehrhaus und KHH Hennef-Stadt Blankenberg — Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-010-2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / 888-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrhaus und KHH Hennef-Stadt Blankenberg — Tragwerksplanung
Beschaffung von Planungsleistungen Tragwerksplanung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Kultur- und Heimathauses mit Kulturscheune.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— der Tragwerksplanung für ein Feuerwehrgerätehaus;
— der Tragwerksplanung für ein Kultur und Heimathaus mit Kulturscheune.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen nach § 49 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 und 8. Der genaue Leistungsumfang ist im Dokument 1 beschrieben.
Für die beiden Gebäude ist jeweils ein separates Angebot einzureichen. Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt geplant:
— Stufe 1: Feuerwehrgerätehaus Leistungsphase 1 bis 6 und 8 und Kultur- und Heimathaus mit Kulturscheune Leistungsphase 1 bis 3;
— Stufe 2: Kulrur- und Heimathaus mit Kulturscheune Leistungsphase 4 bis 6 und 8.
Der vorlaüfige Planungsablauf ist dem als Anlage beigefügten Terminplan des Architekten für die Objektplanung zu entnehmen, wobei es zu Terminverschiebungen wegen der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln kommen kann.
53773 Hennef
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) „Stadt und Burg Blankenberg — Geschichtslandschaft und Zukunftsdorf" soll die historische Stadtmauer des Ortsteils Stadt Blankenberg in Hennef saniert werden. Die Planungsleistungen hierfür unterliegen einem separaten Vergabeverfahren.
Ebenfalls wurden die Planungsleistungen für die Gebäudeplanung, die Freianlagenplanung und die Planung der technischen Ausrüstung für das Feuerwehrgerätehaus uns das Kultur- und Heimathaus mit Kulturscheune in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Die Vergabe der Tragwerksplanung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die bisher beauftragten Planungsleistungen ergänzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder Beider Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage 1 (Formblatt für Bietergemeinschaften) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Das InHK findet sich öffentlich abrufbar unter: https://www.hennef.de/index.php?id=129.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYWYH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,