Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 5011/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.castrop-rauxel.de/Inhalte/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Der Auftragnehmer erfüllt für die Auftraggeberin die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet der Auftraggeberin gemäß den Regelungen des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Leistungsbeschreibung. Sollten künftig Gebiete in das Stadtgebiet eingemeindet werden, wachsen diese vorbehaltlich einer abweichenden Regelung zwischen den Parteien dem Vertragsgebiet zu.
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau und Änderung, Erneuerung und Neubau (Erweiterung) der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 5 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2040, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium:
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Nachweisführung:
Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien:
a) Gesamtumsätze in Euro (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Umsatz des Unternehmens mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlage sowie Erneuerungsleistungen in EUR (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) bestehende Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Nachweisführung:
Zu a): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb und testierte Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre,
Zu b): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb,
Zu c): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb.
Bestehende Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Eignungskriterien:
a) Anzahl der in den Kalenderjahren 2017/2018/2019 jahresdurchschnittlich und aktuell im Gesamtunternehmen Beschäftigten;
b) Anzahl der in den Kalenderjahren 2017/2018/2019 jahresdurchschnittlich und aktuell im Bereich des Betriebs, der Instandhaltung und Erneuerung von Straßenbeleuchtung Beschäftigten;
c) Darstellung der Unternehmensstruktur (Gesellschafter, Beteiligungen, usw.).
Nachweisführung:
Zu a) und b): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb,
Zu c): vom Bieter selbst zu erstellende Eigenerklärung.
Vertragsbestimmungen nach TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDKGG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.