Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektrogeräten und Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 127 056 261
Postanschrift: Universitätsstraße 150
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektrogeräten und Altpapier
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum".
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Entsorgung von Gewerbeabfällen
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Los 1: Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer mittels Kofferaufbau-LKW ca. 125 t Gewerbeabfälle pro Jahr einzusammeln, zu übernehmen und zu entsorgen.
Die Gewerbeabfallsammlung ist wöchentlich von 2 Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführen. Der dabei einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet sein. Die Beladung des LKWs hat durch die Fahrzeugbesatzung zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Die Entsorgungsleistung beginnt spätestens 12 Wochen nach der Auftragserteilung.
Entsorgung von Elektroaltgeräten
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Los 2: Übernahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer mittels Kofferaufbau-LKW ca. 67 t pro Jahr gemischte Elektroaltgeräte (E-Schrott) zu übernehmen und in einer Erstbehandlungsanlage nach ElektroG zu entsorgen.
Der E-Schrott der Ruhr-Universität ist auf einer wöchentlich durchzuführenden E-Schrott-Einsammlung vom Auftragnehmer zu übernehmen. Der einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet zu sein. Die Beladung des LKWs hat durch 2 Mitarbeiter des Auftragnehmers zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Der E-Schrott wird von den Beschäftigten der Ruhr-Universität getrennt von den anderen Siedlungsabfällen erfasst. Der E-Schrott der Ruhr-Universität setzt sich aus verschiedenen Fraktionen und Universitätsbereichen zusammen. Der größte Teil des gemischten E-Schrotts stammt aus der Informations-/Telekommunikationstechnik, aus Laboratorien und aus Werkstätten. Die Elektroaltgeräte werden von den Beschäftigten der Ruhr-Universität zusammen mit Bildschirmgeräten, Bauteilen und Kabeln in zu vermietenden E-Schrott-Behältern erfasst.
Die Entsorgungsleistung beginnt spätestens 12 Wochen nach der Auftragserteilung.
Entsorgung von Altpapier mittels Umleerverfahren
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Los 3: Übernahme und Entsorgung von Altpapier mittels Umleerverfahren
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer ca. 205 t Altpapier pro Jahr über Müllbehälter mittels Umleerverfahren zu übernehmen und zu entsorgen.
Aufgrund der Höhenbeschränkung von 3,50 m im Verkehrsbauwerk der RUB sind höhere Abfallsammelfahrzeuge nicht geeignet. Dies betrifft sowohl die Durchfahrt als auch die Leerung der Müllbehälter.
Durchschnittlich sind ca. 25 Müllbehälter zu leeren. Die Leerung der Müllbehälter hat werktäglich (Mo.-Fr.) um 7.30 Uhr zu erfolgen.
Die Entsorgungsleistung beginnt spätestens 12 Wochen nach der Auftragserteilung.
Entsorgung von Altpapier über Selbstpressbehälter
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Los 4: Übernahme und Entsorgung von Altpapier über Selbstpressbehälter
An 2 Standorten der Ruhr-Universität werden Selbstpressbehälter (Altpapierpressen) für Altpapier und Pappe eingesetzt. Über die Altpapierpressen werden ca. 36 t/a Altpapier entsorgt.
Die Pressen basieren auf dem Abrollsystem für Hakenliftfahrzeuge. Die Pressen sind in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand auszuliefern und zu halten. Der nutzbare Rauminhalt der Pressen hat bei mindestens 20 m3 zu liegen. Die Pressen haben mit einer Hub-/Kippvorrichtung und mit einer Aufnahme für 1,1 m3-Umleerbehälter ausgestattet zu sein. Die dafür geeigneten Umleerbehälter sind vom Auftragnehmer gleichzeitig mit dem Aufstellen der Altpapierpresse auszuliefern.
Die Entsorgungsleistung beginnt spätestens 12 Wochen nach der Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen
Postanschrift: Dieselstraße 3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Elektrogeräten
Postanschrift: Dieselstraße 3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Altpapier mittels Umleerverfahren
Postanschrift: Hanielstr. 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Entsorgung von Altpapier über Selbstpressbehälter
Postanschrift: Dieselstraße 3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotsausarbeitung könnten Ortskenntnisse in der Ruhr-Universität Bochum hilfreichsein.
Ortstermine zur Besichtigung können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Kontaktdaten:
Herr Christian Steinberg
Tel.: 0234 32 24854
Mail:[removed]
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7D6AZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]