EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mozartstraße 2
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46240
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.best-bottrop.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern für die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) AöR
Vgl. Ziff. II.2.4).
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Altkleidern (inkl. Altschuhen):
— Die zur Sammlung notwendigen Container werden von der BEST AöR gestellt;
— Bedarfsweise Leerung der von der BEST AöR aufgestellten Sammelcontainer;
— Regelmäßige Reinigung der Container (inkl. Mitnahme von Abfällen, welche im direkten Umfeld der Container stehen). Die Abfälle (z. B. Restmüll) können am Recyclinghof Donnerberg übergeben werden;
— Sortierung der Altkleider;
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste. Die Sortierquoten und Verwertungswege sind nachzuweisen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), wenn er nicht bis zum 31.3.2021 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
— Optionale Übernahme von Altkleidern am Recyclinghof Donnerberg, welche im Rahmen einer ggf. durchgeführten caritativen Sammlung erfasst werden, inkl. Stellung von Wechselbrücken;
— Optionale Verwertung (inkl. Sortierung) der übernommenen Altkleider aus der caritativen Sammlung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung und Verwertung/Vermarktung von Altkleidern;
— Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sortierung und Verwertung/Vermarktung von insgesamt mind. 500 Mg Altkleidern pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2017 bis 2019. Die Referenzangabe/-n muss/müssen die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten (es gilt die Summe der Referenzen);
— Nutzungsnachweis für die angebotene Sortieranlage. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Sortieranlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.