Objektplanung Umbau Betriebs- und Wertstoffhof Adenauerallee Referenznummer der Bekanntmachung: TL2006GD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift: Ebertstr. 30
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Nationale Identifikationsnummer: DE125019734
Postanschrift: Ebertstr. 30
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Umbau Betriebs- und Wertstoffhof Adenauerallee
Gelsendienste nutzt das Betriebsgrundstück Adenauerallee 115 mit dem gegenwärtigen Zuschnitt und der baulichen Ausgestaltung seit Mitte der 1960er Jahre.
Die sich stetig verändernden Anforderungen an die Dienstleistungen „Straßenreinigung" und „Müllabfuhr/Abfallentsorgung" führten in der Vergangenheit im Hinblick auf den Standort zu einer höheren Anzahl und/oder größeren Fahrzeugen, für die an einem Betriebshof ausreichend Platz vorhanden sein muss.
Dies führte schon 2011 dazu, dass Fahrzeuge und Beschäftigte in der Abfallentsorgung sowie die Verwaltung von Gelsendienste zum neuen Standort Wickingstraße 25a in den Stadt-teil Ückendorf verlagert wurden.
Des Weiteren haben sich im Laufe der Jahre auch andere Anforderungen an Arbeitsstätten, z. B. hinsichtlich der Ausgestaltung der Sozialräume für die Beschäftigten (Kauen = Umkleiden/Sanitärräume), geändert.
Die seinerzeit errichteten Sozialräume wurden im Rahmen des Möglichen immer wieder renoviert und, soweit es die baulichen Gegebenheiten zuließen, modernisiert. Allerdings sind hier aufgrund der Raumzuschnitte Grenzen gesetzt, es gibt z. B. keine Trennung in heute übliche und für eine angemessene Hygiene erforderliche Schwarz-Weiß-Bereiche.
Anlass für eine voll umfängliche Betrachtung der Gestaltung des Betriebsgrundstückes war, dass der Gelsendienste Wertstoffhof an der Adenauerallee 115 nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige Annahmestelle entspricht. Weder gibt es eine aus-reichende Rückstaufläche für Anlieferer, die möglichst geringe Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Schweidnitzer Straße bzw. der Adenauerallee gewährleistet, noch sind die betrieblichen Bereiche/Fahrwege von denen der Anliefernden zu deren Sicherheit und für einen zügigeren Betriebsablauf getrennt.
Aus der Gesamtbetrachtung heraus resultierten schlussendlich weitere Optionen der Verbesserung, insbesondere der Sozialbereiche.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI, Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI, Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI und Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI für o.g. Maßnahme.
Gelsendienste
Adenauerallee 115
45891 Gelsenkirchen
Die Vergabe umfasst die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI, Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI, Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI und Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in 2 Bauabschnitten unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen des Büros über die Objektplanung von Gebäuden mit Schwarz-Weiß-Trennung und/oder beheizter geschlossener Fahrzeugunterbringung in den letzten 5 Jahren (Gewicht 50 %), Unterkriterien:
1.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschn. III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 10 %),
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war ein Gebäude sowohl mit einem Sozialbereich mit Schwarz-Weiß-Trennung als auch mit beheizter geschlossener Fahrzeugunterbringung (Gewicht 15 %),
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %),
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5 %),
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2. Referenzen des Büros über die Objektplanung der Außenanlagen eines Betriebs- und/oder Wertstoffhofes in den letzten 5 Jahren (Gewicht 35 %), Unterkriterien:
2.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschn. III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 7 %),
2.2. zusätzlich zu 2.1: Gegenstand des Vorhabens war der Umbau eines Betriebs- und/oder Wertstoffhofes bei laufendem Betrieb (Gewicht 12 %),
2.3. zusätzl. zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10 %),
2.4. zusätzl. zu 2.1: Höhe der Baukosten für die Außenanlagen (ohne Baunebenkosten) ohne MwSt. (Gewicht 3 %),
2.5. zusätzl. zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 3 %).
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, einschließlich bauvorlageberechtigter Ingenieure (Gewicht 6 %),
3.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 für beide Bauabschnitte beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 sollen (getrennt für beide Bauabschnitte) optional (stufenweise) später beauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Fertigstellung der Bauausführung für den 2. Bauabschnitt, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9. Ein genauer Zeitplan für die einzelnen Planungsphasen wird erst nach Beauftragung aller Planungsbeteiligten erstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in oder bauvorlageberechtige/r Ingenieur/in (siehe Abschn. III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.7.2015) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für ein Gebäude mit Sozialbereich mit Schwarz-Weiß-Trennung und/oder beheizter geschlossener Fahrzeugunterbringung, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und sich die Baukosten in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.7.2015) für die Objektplanung (mind. Leistungsbild Verkehrsanlagen) für die Außenanlagen eines Betriebs- oder Wertstoffhofes, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen) entsprach und sich die Baukosten für die Außenanlagen (ohne Baunebenkosten) zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
4. Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in oder Bauvorlageberechtigung als Ingenieur/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Außerdem darf die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1Y299
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html