Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: 18/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sebastianusstraße 1
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (HLF 10)
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 10.
Fahrgestell für HLF 10
Lieferung des Fahrgestelles für ein Feuerwehrfahrzeug des Typs HLF 10.
Bezüglich der Lieferung ist Kontakt mit dem Auftragnehmer für Los 2 (Aufbauhersteller) aufzunehmen.
Fahrzeugaufbau HLF 10
Lieferung des Aufbaus für ein Feuerwehrfahrzeug des Typs HLF 10 inkl. Montage auf ein Fahrgestell sowie Montage / Einbau von Ausrüstungsgegenständen.
Ausrüstungsgegenstände/Beladung für ein HLF 10
Bzgl. der Auslieferung der Ausrüstungsgegenstände/Beladung ist Kontakt mit dem Auftragnehmer für Los 2
(Aufbauhersteller) aufzunehmen.
Lieferung von Ausrüstungsgegenständen/Beladung für ein Feuerwehrfahrzeug des Typs HLF 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für HLF 10
Postanschrift: Tucherstr. 11
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeugaufbau HLF 10
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 79
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstungsgegenstände/Beladung für ein HLF 10
Postanschrift: Artur-Ladebeck-Str. 192
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCY2P2
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.