Neubau Kita Bummiland, Großröhrsdorf; hier: Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AWO2020/KB/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thomas-Müntzer-Straße 26
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awo-lausitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Bummiland, Großröhrsdorf; hier: Planungsleistungen
Als Träger der Kindertageseinrichtung „Bummiland“ in Größröhrsdorf beabsichtigt die AWO Lausitz e.V. einen Neubau der bestehenden Einrichtung. Zur finanziellen Unterstützung des Vorhabens werden voraussichtlich (Fach-)Fördermittel in Anspruch genommen. Aufgrund der Abhängigkeit zur Einhaltung der Förderbestimmungen ist die AWO verpflichtet, den im Förderantrag angezeigten Mittelabfluss zu gewährleisten.
Der geplante Neubau nebst Außenanlagen befindet sich in der Johann-Sebastian-Bach- Straße 9, zentral in der Ortslage. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Großröhrsdorf, umfassend das Flurstück 1658.
Mit der baulichen Maßnahme soll die soziale Infrastruktur, hier Strukturen der Daseinsvorsorge im Schwerpunkt Bildung und Betreuung langfristig verbessert und gesichert werden.
Das Verfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 15 VgV i.V. § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude), §§ 38 ff. HOAI (Freianlagen) i.V. §§ 41 ff. HOAI (Ingenieurleistungen, Gruppe 2), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5) für die Planung und Umsetzung des Vorhabens „Neubau Kita Bummiland Großröhrsdorf“.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI
Großröhrsdorf
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 Abs.1, 3 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung nachfolgender Stufen besteht nicht. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber bzw. durch den Generalunternehmer erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: LPH 8 d; f.
Hinweis: Bei Einbeziehung eines Generalunternehmers behält sich der Auftraggeber vor, Teilleistungen der Grundleistungsphasen gemäß Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 auf Basis der Simmonschen-Tabelle zu beauftragen. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
1) Überarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der fachplanerischen Bewertungen und Ergebnisse;
2) LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung;
3) LPH 7: b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten;
4) LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes.
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf, docx, xlsx und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Großröhrsdorf
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i. V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung nachfolgender Stufen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Grundleistungen zu erbringen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
Hinweis: Bei Einbeziehung eines Generalunternehmers behält sich der Auftraggeber vor, Teilleistungen der Grundleistungsphasen gemäß Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 auf Basis der Simmonschen-Tabelle zu beauftragen. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 14.1 HOAI:
LPH 8: a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.
Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf, docx, xlsx und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 5
Großröhrsdorf
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 1 bis 9 vor. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung nachfolgender Stufen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Grundleistungen zu erbringen: Die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
Hinweis: Bei Einbeziehung eines Generalunternehmers behält sich der Auftraggeber vor, Teilleistungen der Grundleistungsphasen gemäß Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 auf Basis der Simmonschen-Tabelle zu beauftragen.
Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 15.1 HOAI: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung, LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten; b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten; LPH 8: Fortschreiben der Ausführungspläne.
Übergabe Unterlagen/ Datenaustausch: Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf, docx, xlsx und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. §§ 41 ff. HOAI (Ingenieurleistungen)
Großröhrsdorf
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 3 bis 9 vor. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung nachfolgender Stufen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Grundleistungen zu erbringen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 9 des § 39 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den § 39 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: LPH 4, Punkt b.
Im Weiteren sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Hinweis: Bei Einbeziehung eines Generalunternehmers behält sich der Auftraggeber vor, Teilleistungen der Grundleistungsphasen gemäß Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 auf Basis der Simmonschen-Tabelle zu beauftragen.
Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: LPH 9: Überwachungsleistungen für
a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege;
b) Mängelbeseitigung.
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Übergabe Unterlagen/ Datenaustausch: Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf, docx, xlsx und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Ergänzung zu II.2.10): Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bewerbung. Diese ist über die Vergabeplattform in Textform fristgerecht elektronisch einzureichen. Angebote per Fax, E-Mail oder der Post werden nicht berücksichtigt. Qualifikation als Architekt und/ oder Ingenieur sowie der Bauvorlagenberechtigung: zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie RL 2005/36/EG und Richtlinie RL 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen, bei Bietergemeinschaften muss mindestens 1 Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die Angaben in der Vergabeunterlage sind zu beachten.
Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 bis 4) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist nachzuweisen. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Ausführliche Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Referenzleistungen müssen dabei die folgenden Mindestangaben enthalten: Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); erbrachte Leistungen/ Leistungsphasen gemäß HOAI; anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung; Datum der Fertigstellung.
Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied auszufüllen, es sei denn, es werden gemeinsame Projekte dargestellt.
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Für die Ausführung des Auftrages zugelassen sind natürliche und juristische Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist nicht zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, dieser ist zu benennen. Eine wirtschaftliche Bauweise, die Einhaltung der gängigen Richtlinien und öffentlichen Vorschriften sowie die Verknüpfung bzw. Herstellung von funktionalen und technischen Synergieeffekten wird erwartet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
AWO Kreisverband Lausitz e. V., Thomas-Müntzer-Straße 26, 02977 Hoyerswerda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 6.8.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt.
Die Vertragsmuster werden bis spätestens 22.8.2020 nachgeliefert.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/ oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1 Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
2 Bewerbergemeinschaften:
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Angebotes ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
3 Eignungsleihe/ Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in An-spruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.