Rahmenvereinbarung über Beschaffung interaktiver Displays Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2020-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Beschaffung interaktiver Displays
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben.
— Los 1: Hersteller SMART;
— Los 2: Hersteller Promethean.
SMART
Emmerich am Rhein, Kevelaer, Kranenburg, Rees, Tönisvorst, Viersen, Willich, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Xanten, Kleve, Meerbusch.
Beschaffung von interaktiven Displays des Herstellers SMART für Schulen im Verbandsgebiet des KRZN einschließlich Service-/Pflegeleistungen.
Promethean
Grefrath, Tönisvorst, Viersen, Willich, Rheinberg, Kreis Wesel.
Beschaffung von interaktiven Displays des Herstellers Promethean für Schulen im Verbandsgebiet des KRZN einschließlich Service-/Pflegeleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
1. Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von interaktiven Displays des Herstellers SMART und/oder Promethean) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Es finden bei der die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html