Vergabeverfahren Beratungs- und Managementleistungen sowie Personalwesen Referenznummer der Bekanntmachung: TK-SG/Manag.GR2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rainweg 68
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://thueringen-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Beratungs- und Managementleistungen sowie Personalwesen
Beratungs- und Managementleistungen sowie Dienstleistungen im Personalwesen für den Bereich Gebäudereinigung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Thüringen-Kliniken Servicegesellschaft mbH benötigt Beratungs- und Managementleistungen sowie Dienstleistungen im Personalwesen für den Bereich Gebäudereinigung. Der Auftraggeber erbringt insbesondere Leistungen im Bereich Gebäudereinigung für die Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH an verschiedenen Standorten, die mit gleichbleibender Qualität auf hohem Niveau an Leistung, Verlässlichkeit und Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden müssen.
Eine oder mehrere Verlängerungen als Option des Auftraggebers um insgesamt bis zu 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt o gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 o gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen o gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen o Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- o HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe versichert ist/sind er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung ein entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- o Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u
f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben. Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail). Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail. Erkl zu Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden. Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
II. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden. Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird BI ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt. Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/Dritten einschl. verbundenen UN, auf den sich der BI hinsichtlich seiner Eignung beruft, insbes das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung); Anforderungen an BI/MB gelten dann entspr.
III. Anforderungen unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) gelten für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister, soweit sie diese betreffen.
I. Angabe zum Umsatz (Umsatz allgemein und Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen) der letzten 3 Geschäftsjahre 2017-2019 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen). Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2017). Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, die überwiegend mit der Ausführung vergleichbarer Aufträge befasst sind, für 2017-2019.
II. Ziff. II. des Abschnitts III.1.1) gilt entsprechend. III. Anforderungen unter Ziff. III.1.1) und III.1.3) gelten für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,soweit sie diese betreffen.
I. Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbkt. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI/MB Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o. teilw. durch einen NU o. einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI/MB keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzern UN/UN, mit denen BI/MB gesellschaftsrechtl. verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl. genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o. andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit ReferenzAG ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitraum der Leistungserbringung, falls Auftrag beendet ist Gründe für Beendigung (Auslaufen, außerordentl./ordentl. Kündigung durch AN/AG), AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der jährl Vergütung in Euro, Ansprechpartner beim Referenz AG mit Telefon-Nr., Fax u./o. E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen. Erkl BI/MB zur Berufung auf Nachunternehmer/Dritte zum Zwecke der Eignung.
II. Ziff. II. des Abschnitts III.1.1) gilt entsprechend. III. Anforderungen unter Ziff. III.1.1) und III.1.3) gelten für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, soweit sie diese betreffen.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y63YYYA
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.