19E0011 (LBB NL Weilerbach) SiGeKo CUP-s und Klinikum Referenznummer der Bekanntmachung: 19E0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 33
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
19E0011 (LBB NL Weilerbach) SiGeKo CUP-s und Klinikum
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für das folgende Bauvorhaben:
In den Rhine Ordnance Barracks Kaiserslautern, im Teilbereich „Weilerbach Storage Area“ (WSA), ist der Neubau eines überregionalen Klinikums für die US-Streitkräfte geplant.
Der Gebäudekomplex des Klinikums ist in die folgenden baulichen Anlagen und Bauteile zu unterteilen:
Los 5.2 Technikzentralen CUP 1 u. CUP 2:
— CUP 1: Central-Utility-Plant 1 Energiezentrale West (4 432 m2 BGF),
— CUP 2: Central-Utility-Plant 2 Energiezentrale Ost (1 503 m2 BGF).
Los 5.3- Klinikum (ca. 120 000 m2 BGF):
— Bauteil 1: Medizinische Klinik,
— Bauteil 2: Medizinisches Zentrum Diagnose und Behandlung und Ambulanzgarage,
— Bauteil 3: Medizinisches Zentrum Bettenstation und FMD-Gebäude,
— Bauteil 4: Klinik-Verwaltung und Kapelle.
Weilerbach Weilerbach Storage Area (WSA) auf dem Gelände der Rhine Ordnance Barracks (ROB), östlich der Ramstein Airbase
Für die gesamte Baumaßnahme obliegt dem AG gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Baustellenverordnung (BaustellV) die Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage des § 4 BaustellV einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) mit der Aufgabe der Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu beauftragen.
Die SiGeKo-Leistungen sind während der Planungsphase und der Bauausführung (einschließlich der Inbetriebnahme) zu erbringen. Das Leistungsbild des Auftrages beinhaltet Leistungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit §§ 3, 4, 2 Abs. 1 BaustellV, ergänzt durch die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) und der in Nr. 15 der Schriftenreihe des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Nr. 15) zusammengestellten „Leistungen nach der Baustellenverordnung“.
Zum Leistungsbild des Auftrages gehören insbesondere:
(1) Leistungen zur Planung der Ausführung in Anlehnung an den SiGeKo-Mustervertrag der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Darüber hinaus werden auch die weiteren Leistungen beauftragt, welche in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden.
(2) Leistungen zur Ausführung in Anlehnung an den SiGeKo-Mustervertrag der RBBau. Darüber hinaus werden auch die weiteren Leistungen beauftragt, welche in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden.
(3) Im Zuge der Auftragsdurchführung sind bei Bedarf und auf Verlangen des AG weitere SiGeKo-Leistungen zu erbringen, die Basis des Zeitaufwands und vereinbarter Stundensätze vergütet werden.
Der Gebäudekomplex des Klinikums ist in die folgenden baulichen Anlagen und Bauteile zu unterteilen:
Los 5.2 Technikzentralen CUP 1 u. CUP 2:
— CUP 1: Central-Utility-Plant 1 Energiezentrale West (4 432 m2 BGF),
— CUP 2: Central-Utility-Plant 2 Energiezentrale Ost (1 503 m2 BGF).
Los 5.3- Klinikum (ca. 120 000 m2 BGF):
— Bauteil 1: Medizinische Klinik,
— Bauteil 2: Medizinisches Zentrum Diagnose und Behandlung und Ambulanzgarage,
—Bauteil 3: Medizinisches Zentrum Bettenstation und FMD-Gebäude,
— Bauteil 4: Klinik-Verwaltung und Kapelle.
Zeitschiene und anrechenbare Kosten:
Los 5.2 – CUP 1 und CUP 2:
— Planung (KVM-Bau): abgeschlossen,
— Planung (HU-Bau): Q2/2020,
— Funktionale Leistungsbeschreibung: Q2/2020,
— Ausschreibung: Vergabe mit Los 5.3 Klinikum vorgesehen,
— Planung (AFU-Bau): Vergabe mit Los 5.3 Klinikum vorgesehen,
— Ausführungsende: Analog.
Los 5.3:
Kosten: CUP1 24,6 Mio. EUR, CUP2 8,8 Mio. EUR.
Los 5.3 – Klinik:
— Planung (KVM-Bau): abgeschlossen,
— Planung (HU-Bau): abgeschlossen bis 9/2020,
— Funtionale Leistungsbeschreibung: abgeschlossen bis 9/2020,
— Ausschreibung: bereits begonnen (Partnering Verf.) bis 5/2021,
— Planung (AFU-Bau): voraussichtlich ab Q2 2021 bis Q2 2023,
— Ausführung: voraussichtlich ab Q3 2022 bis Q4 2026,
— Kosten: 610 Mio. EUR Stand 06/2020 HU-Bau Generalplaner Klinik.
Weitere und detaillierte Angaben enthält die den Vegabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen führt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft wird unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Informationen aufgefordert. Fehlen die geforderten Informationen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft – soweit in dieser Bekanntmachung nicht abweichend geregelt - zwingend ausgeschlossen.
Die vom AG vorgesehenen Formblätter sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zwingend zu verwenden. Soweit Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte/Nachunternehmen verweist, sind vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag diese Dritten/Nachunternehmen zu benennen. Die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit im Falle der Auftragserteilung und der Zuverlässigkeit des Dritten/Nachunternehmen ist durch Eigenerklärung des Dritten/Nachunternehmens nachzuweisen. Zum Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und Zuverlässigkeit des anderen Unternehmens ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ des Bewerbungsbogens vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der AG behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) für in Bezug genommene Dritte/Nachunternehmen – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Sofern ein Dritter/Nachunternehmen zur Erbringung auftragsgegenständliche Leistungen vorgesehen ist, sind diese Leistungsteile/-bereiche zu benennen.
Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten Dritten/Nachunternehmens während des Vergabeverfahrens bedarf der Zustimmung des AG. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auch mit dem neuen Dritte/Nachunternehmen ebenfalls die bestehenden Eignungskriterien erfüllt.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers:
— Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail, Ansprechpartner) und Benennung des/der gesetzlichen Vertreter/s,
— Nachweis der Existenz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises; der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein,
— Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen als Eigenerklärung,
— Angaben zum Vorliegen/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 4 Nr. 1 GWB sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB als Eigenerklärung,
— Angaben darüber, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen als Eigenerklärung.
Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
(1) Angaben zum jährlichen Netto-Umsatz für Dienstleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Angaben sind für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 zu erbringen.
(2) Schriftlicher Nachweis einer bestehendern Haftpflichtversicherungen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Nachweis ist durch die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins, der nicht älter als ein Jahr sein darf, zu führen.
(3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat für den Zeitraum der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung gemäß den Voraussetzungen in Ziffer III.2.2) abzusachließen. Falls die bestehende Versicherung nach (2) die geforderten Mindestvoraussetzungen nach Ziffer III.2.2) nicht erfüllt, ist eine schriftliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens darüber vorzulegen, dass im Auftragsfall eine auf das Projekt „Neubau U.S.-Klinikum Weilerbach (ROB MCR)“ bezogene Haftpflichtversicherung mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft abgeschlossen wird.
Die nachstehenden Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Hinweise:
Soweit nachfolgend auf § 50 Abs. 2 Nr. 1-6, 9 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Bezug genommen wird, dient dies der Beschreibung von vergleichbaren Referenzleistungen, unabhängig davon, ob die Referenzleistung im Anwendungsbereich der LBauO erbracht wurde.
Zur Darstellung der im Folgenden geforderten Referenzen sind die betreffenden Formblätter „Projektdatenblatt“ zu verwenden. Demnach sind insbesondere anzugeben:
— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Ort der Ausführung,
— Auftraggeber (Name/Anschrift),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts/der Baumaßnahme,
— Kostendaten (Baukosten, Auftragssumme),
— Anzahl der Geschosse,
— Aufgaben des Koordinators,
— Art des Sonderbaus,
— Projektdaten (Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt),
— Leistungszeitraum,
— Ausführungszeitraum der eigenen Leistung,
— Abschluss der Referenzleistung,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(1) Unternehmensreferenzen
Darstellung von Referenzen aus den letzten fünf Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Referenzen über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Planung der Ausführung von Bauvorhaben gemäß RAB 30 Nr. 3.1 und zur Ausführung von Bauvorhaben gemäß RAB 30 Nr. 3.2. Das Bauvorhaben muss ein mehrgeschossiger Sonderbau im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1-6, 9 LBauO mit einer BGF von mindestens 30 000 m2 sein.
(2) Personenbezogene Referenzen
Sowohl für den leitenden SiGeKo als auch für dessen Vertreter sind persönliche Referenzobjekte aus den letzten fünf Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, darzustellen.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Referenzen über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Planung der Ausführung von Bauvorhaben gemäß RAB 30 Nr. 3.1 und zur Ausführung von Bauvorhaben gemäß RAB 30 Nr. 3.2. Das Bauvorhaben muss ein mehrgeschossiger Sonderbau im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1-6, 9 LBauO mit einer BGF von mindestens 30 000 m2 sein
Und
— Referenzen über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Ausführung von Bauvorhaben für „besonders gefährliche Arbeiten“ im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang II BauStellV.
(3) Sonstige personenbezogene Nachweise und Erklärungen
Namentliche Benennung unter Angabe persönlicher Daten des leitenden SiGeKo, dessen Vertreter und derjenigen Mitarbeiter, die ebenfalls SiGeKo-Leistungen erbringen:
— Name,
— Arbeitgeber,
— Ausbildungsgrad (Meister, Techniker, Hochschulabschluss), nachgewiesen durch Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses,
— Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichen Werdegang/Berufserfahrung.
Der Einsatz des vorgesehenen leitenden SiGeKo und dessen Vertreter wird Bestandteil des Vertrages. Ein Austausch des leitenden SiGeKo oder seines Vertreters nach Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des AGs. Die Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn der neue leitenden SiGeKo/der neue Vertreter des leitenden SiGeKo ebenfalls die im Teilnahmewettbewerb maßgeblichen Eignungskriterien des erfüllt. Für den Nachweis der Eignung gelten die Vorgaben des Teilnahmewettbewerbs entsprechend.
Zu (1), (2):
Die Referenzen sind durch die Formblätter „Projektdatenblatt“ zu erbringen, die in den Vergabeunterlagen enthalten und zwingend zu verwenden sind.
Voraussetzung für die Wertung einer angegebenen Referenz ist insbesondere die Bestätigung des Referenzgebers über die vertragsgemäße Ausführung des angegebenen Referenzauftrags. Hierfür erfolgt eine telefonische Abfrage bei dem Referenzgeber. Ist eine telefonische Abfrage nicht möglich, erfolgt – sofern diese Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderungen erforderlich ist – der Ausschluss der Bewerbung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft obliegt es, den im Projektdatenblatt angegebenen Ansprechpartnern beim Referenzgeber die telefonische Anfrage während des Teilnahmewettbewerbes rechtzeitig anzukündigen.
Alternativ kann das Projektdatenblatt vom Referenzgeber unterzeichnet werden. Mit seiner Unterzeichnung bestätigt dieser die Korrektheit der Angaben des Bieters und die Vertragsgemäßheit der ausgeführten Leistungen. In diesem Fall entfällt eine telefonische Abfrage seitens des AG.
Zu (1)
Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Planung der Ausführung von Bauvorhaben gemäß den RAB 30 Nr. 3.1 und mindestes einer Referenz über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Ausführung von Bauvorhaben gemäß den RAB 30 Nr. 3.2. Das Bauvorhaben muss jeweils ein mehrgeschossiger Sonderbau im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1-6, 9 LBauO mit einer BGF von mindestens 30 000 m2 sein.
Die Referenzen werden nur gewertet bzw. berücksichtigt, wenn die Referenzleistung abgeschlossen ist und die der Abschluss der Referenzleistung innerhalb der letzten acht Jahre erfolgte.
Zu (2)
Sowohl der leitende SiGeKo als auch dessen Vertreter müssen jeweils folgende Mindeststandards erfüllen:
Vorlage von jeweils mindestens einer Referenzen über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Planung der Ausführung von Bauvorhaben gemäß den RAB 30 Nr. 3.1 und mindestes einer Referenz über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Ausführung von Bauvorhaben gemäß den RAB 30 Nr. 3.2. Das Bauvorhaben muss jeweils ein mehrgeschossiger Sonderbau im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 1-6, 9 LBauO mit einer BGF von mindestens 30 000 m2 sein
Und
Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Planung der Ausführung und mindestens einer Referenz über die Erbringung von Leistungen in Maßnahmen zur Ausführungvon Bauvorhaben für „besonders gefährliche Arbeiten“ im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang II BauStellV.
Die Referenzen werden nur gewertet bzw. berücksichtigt, wenn die Referenzleistung abgeschlossen ist und die der Abschluss der Referenzleistung innerhalb der letzten acht Jahre erfolgte.
Zu (3)
Sowohl der leitende SiGeKo, dessen Vertreter als auch die Mitarbeiter, die SiGeKo-Leistungen erbringen, müssen folgende Mindeststandards erfüllen:
— Entweder ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Polier, Handwerks- oder Industriemeister oder staatlich geprüfter Techniker, nachgewiesen durch Vorlage der Kopie des Abschlusszeugnisses,
— Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach den RAB 30, Anlage B sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse im Sinne der RAB 30, Anlage C. Die Kenntnisse sind nachzuweisen durch die Vorlage von Kopien einschlägiger Fort- und/oder Weiterbildungszertifikate. Alternativ kann der Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse auch durch die Vorlage der Kopie eines Ausbildungszertifikat zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) erbracht werden,
— Einschlägige Berufserfahrung in der Erbringung von SiGeKo-Leistungen sowohl in der Planung als auch in der Ausführung von mindestens drei Jahre. Für die Mitarbeiter ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren ausreichend.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit mit einer fünfjährigen Nachhaftung und einer Deckungssumme von min. 3 000 000,- EUR für Personenschäden (zweifach maximiert pro Versicherungsjahr) und von min. 5 000 000,- EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert pro Versicherungsjahr) im Auftragsfall bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Verfahrensart:
Der Auftrag unterliegt nicht den Bindungen des Kartellvergaberechts, da der Ausnahmetatbestand gemäß § 117 Nr. 4 lit. b) GWB erfüllt ist. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
Der Prüfungsumfang der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle für Nachprüfungsverfahren beschränkt sich allein auf das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gemäß § 117 Nr. 4 lit. b) GWB. Die unter Ziff. VI.4.3) dargestellten Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen gelten daher ebenfalls nur im Zusammenhang mit dem Ausnahmetatbestand des § 117 Nr. 4 lit. b) GWB.
(2) Allgemeine Hinweise:
a) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall vollumfänglich, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Hierfür ist das Formblatt des Bewerbungsbogens zu verwenden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit einem Bewerbungsanschreiben, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
b) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber bis spätestens eine Kalenderwoche vor dem Einreichungstermin darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYBWP
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.