Beschaffung eines DMS für das Jobcenter KomBA-ABI sowie Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/77-20/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Chemieparkstraße 7
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komba-abi.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=evergabeportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines DMS für das Jobcenter KomBA-ABI sowie Serviceleistungen
Lieferung, Überlassung, Installation, Konfiguration und individuelle Anpassung eines Dokumentenmanagement Systems.
Jobcenter KomBA-ABI
Chemieparkstraße 7
06749 Bitterfeld-Wolfen
Nebenstellen in 06366 Köthen (Anhalt) und 39261 Zerbst/Anhalt
Lieferung, Überlassung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie individuelle Anpassung eines Dokumentenmanagement Systems für das Jobcenter KomBA — ABI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine eigenerklärung ist ausreichend.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr).
— Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag (siehe Mindeststandards).
[Betrag gelöscht] EUR Personenschäden; [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Vermögensschäden.
— 3 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung bei öffentlichen Auftraggebern aus den vergangenen 3 Jahren mit Angabe der erbrachten Leistungen sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonkontakt (siehe Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre aufgeteilt nach Standorte in Deutschland mit Angabe der fach technischen Mitarbeitenden der
Zuständigen Niederlassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs.1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung — VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de