Ausschreibung Gebäudereinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Dorfstraße 26
Ort: Sülzetal
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 33179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-suelzetal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 700 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 5 800 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 4 600 Quadratmetern.
Gebäudereinigung
Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 700 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 5 800 Quadratmetern.
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung von 22 Objekten mit insgesamt ca. 4 600 Quadratmetern Glasfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: 3.4.2020 (14.00 Uhr MEZ).
Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Unternehmen. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise das Angebot eines Mitbewerbers bekannt ist.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Hallo (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.