Erbringung von Postdienstleistungen für die Stadt Warendorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Kesselstraße 4-6
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.warendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Postdienstleistungen für die Stadt Warendorf
Auftragsgegenstand ist der Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
Warendorf
Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
Wird der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 30.6.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Eulerstraße 15
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html