BaE 2020 — Los 1 Borna Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2020-0076

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BaE 2020 — Los 1 Borna

Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2020-0076
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80530000 Berufsausbildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) — Los 1 Borna — Fachpraktiker/in im Verkauf (§66 BBiG/§42r HwO), Fachlagerist/in, Kauffrau Büromanagement, Verkäufer/in.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig

Brauhausstraße 8

04552 Borna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 76 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung [(HwO), (allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung)] und §§ 64 ff. BBiG / §§ 42 k-m HwO („Fachpraktiker“). Berufsausbildungen nach §§ 76 ff. SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Die dazu notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen in dieser Maßnahme erworben und vorhandene gestärkt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibungen und Bewertungen von IT-Leistungen (UfAB 2018) in der einfachen Richtwertmethode.

Für die Leistungsbewertung gelten folgende Wertungsbereiche:

KHG A: Berufsausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten mit den Wertungskriterien: Inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsphasen, Inhalte der Förderangebote, Abstimmung der Förderangebote auf die Anforderungen der Ausbildungsberufe, Methoden.

KHG B: Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik mit den Wertungskriterien: Darstellung zielgruppengerechter Didaktik und Vermittlungsmethoden, Abstimmung von Bildungsabschnitten, Lernzielen und Vermittlungsmethoden in Hinblick auf das Zusammenspiel von Praxis- und Theorieteilen der Ausbildung, Spezielle förderpädagogische Methoden/Lehrmittel/ Lernmittel, Förderung von Schlüsselqualifikationen sowie Abbau von Bildungs- und Persönlichkeitsdefiziten, Verwirklichung von Teamarbeit zwischen Auszubildenden, Realitätscharakter der Ausbildung, Einbeziehung des Auszubildenden in die Planung, Durchführung und Kontrolle/Auswertung der Arbeiten, Interner Informationsaustausch unter den an der Maßnahme beteiligtem Personal und deren Einfluss auf konkrete Maßnahmedurchführung.

KHG C: Lernförderung, sozialpädagogische und psychologische Betreuung mit den Wertungskriterien: Elemente des Stützunterrichts zur Absicherung des Erwerbs von Fachtheorie und Fachpraxis sowie allgemeinbildenden Kenntnissen, Kontinuität des Stützunterrichts, Darstellung des Förderunterrichts zum Aufbau adäquater Lerntechniken und Lernvoraussetzungen, Verbindung von Stütz- und Förderunterricht mit anderen Lebenssituationen, Zielgruppenadäquate Lehrmittel/Lernmittel, Verzahnung von Sozialpädagogik mit Fachpraxis und -theorie, Sozialpädagogische Angebote in Bezug auf Ziele, Methoden und Schwerpunkte, Darstellung der konkreten sozialen Einzelfälle unter Berücksichtigung sozialpädagogischer Kooperationen, Formen von Krisenintervention und Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung.

KHG D: Individuelle Förderplanung mit den Wertungskriterien:

Gestaltung und Fortschreibung der individuellen Förderplanung anhand eines konkreten Beispiels, Förderschwerpunkte, Erfolgskontrollen und Beurteilungen, Kooperation mit Eltern, Berufsschule, Praktikumsbetrieben, KJC usw.

KHG E: Integrationsstrategie mit den Wertungskriterien: Angebote und Hilfen zur Übernahme in eine betriebliche Ausbildung, Wahl des Praktikumsplatzes integrationsorientiert, Akquise von Ausbildungsbetrieben zur Platzierung der Teilnehmer in eine betriebliche Ausbildung, Angebote und Hilfen zur Integration in den Arbeitsmarkt zum Ausbildungsende.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

BaE 2020 — Los 1 Borna

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelm-Külz-Str. 15-21
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2020

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