Stromlieferung Stadt Genthin 2021/2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: K5.025.2:230_2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Stadt Genthin 2021/2022/2023
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin ca. 1 358 842 kWh/Jahr
Zeitraum: 1.1.2021 - 31.12.2023.
Teillos 1 Stadt Genthin Straßenbeleuchtung
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Genthin.
Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung der Stadt Genthin, ca. 750 874 kWh/Jahr.
Teillos 2 Stadt Genthin
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Genthin.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften Stadt Genthin, ca. 482 809 kWh/Jahr.
Teillos 3 Stadt Genthin Heizstrom
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Genthin.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften Stadt Genthin, ca. 125 159 kWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
— Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.enportal.de/
IV.1.9)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt. Nähere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.2.6)
Die Bindefrist endet 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der
Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum vom 17.8.2020– 30.10.2020 durchzuführen.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesenverkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).