Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 31.10.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 31.10.2022
Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat die Entsorgung von Kehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel 20 03 03) zu vergeben.
Für die zu vergebende Leistung wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren (1.11.2020 bis 31.10.2022) abgeschlossen.
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Das zu entsorgende Material wird auf dem Betriebsgelände des UWB, Eckendorfer Straße 57, 33609 Bielefeld durch den Auftraggeber per Radlader auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers verladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen. Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 6 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges; Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 6 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Nachweis in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges.
Unternehmensbeschreibung (Standorte, Niederlassungen, Umsatzzahlen)
Detaillierte Beschreibung des Verwertungs- und Entsorgungsweges
Für die jeweils vorgesehene Verwertungsanlage des Auftragnehmers bzw. seiner Nachunternehmer ist ein gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 03 03 enthält, vorzulegen. Es dürfen nur LKWs verwendet werden, die für den Transport von Abfällen (Abfallschlüsselnummer 20 03 03) zugelassen und gekennzeichnet sind. Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden.
Auf Grundlage des Erlasses 20021 des Landes NRW vom 28.8.2018 werden Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben gegen Vorlage entsprechender Nachweise besonders berücksichtigt. Dasselbe gilt für entsprechende Einrichtungen anderer Staaten. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9JDE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]