Architektenleistung Kindertagesstätte Königskoppel Referenznummer der Bekanntmachung: 135
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 4
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Kindertagesstätte Königskoppel
Die Stadt Glückstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Molenkiekergang 2 a in 25348 Glückstadt für 6 bis 8 Gruppen. Vergeben werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI inkl. Brandschutz.
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
25348 Glückstadt
Molenkiekergang 2 a
Die Stadt Glückstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Molenkiekergang 2 a in 25348 Glückstadt für 6 bis 8 Gruppen, 800 bis 970 m2 Nutzfläche.
Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 Objektplanung Gebäude und Innenräume Honorarzone III beauftragt werden mit Option auf weitere Leistungsphasen. Außerdem werden besondere Leistungen für den Brandschutz und die Erstellung von zwei zusätzlichen alternativen Vorentwürfen erwartet.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt zunächst nach Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen und Erklärungen. Nachfolgend anhand von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre aus denen die Erfahrung des Büros und der Projektleitung mit Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Bewertet werden die Vergleichbarkeit mit Kindertagesstättenplanung die Anzahl der Gruppen und das Planungsjahr (50 Punkte Büro, 30 Punkte Projektleiter) sowie die Planung von Erweiterungsoptionen (20 Punkte Büro). Die Bewertung ist einer Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Beauftragung Leistungsphase 5 bis 9 HOAI
Die Planungsleistungen werden abschnittsweise beauftragt, soweit die Förderungmittel bewilligt werden und die Finanzierung gesichert ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt (Planungsleistung) oder Ingenieur (Brandschutz) zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 VgV);
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLog, § 21 Abs. 1 AEentG und § 21 SchwArbG;
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist;
— Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaftsmitlgieder zur Gesamtschuldnerschaft und Benennung des Vertreters;
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen, Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 0,5 Mio. EUR für Sachschäden;
— Auflistung der Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils mit Angabe der Fachrichtung, der Qualifikation und der Berufserfahrung als Nachweis, welche Fachplanungen vom Büro insgesamt angeboten werden können;
— Name, Fachrichtung der Ausbildung, Qualifikationen, Referenzen der letzten drei Jahre der/s vorgesehenen Projektleiterin/s und Vertreter/in.
— Erklärung, dass das Büro über die technische Ausstattung und das know-how im Umgang mit dwg-, dxf- und IFC-Dateien verfügt;
— Erklärung zur qualifizierten Brandschutzplanung;
— allgemeine Referenzliste des Büros der letzten 5 Jahre;
— Referenzen des Büros der letzten fünf Jahre im Bereich Kindertagesstätten oder im Hinblick auf die Anforderung an das vorliegende Projekt vergleichbar, jeweils mit Angaben zu Auftraggeber, Ort, Gruppenanzahl, Baujahr, Bruttogrundfläche und ob mit Erweiterungsoption.
Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Natürliche Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur (Brandschutz) zu tragen bzw. über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur, der in Richtlinie 85/384/EWG aufgeführt ist oder dessen Anerkennung gewährleistet ist und der Berufsträger bauvorlageberechtigt ist. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe eine Person benennen, die diese Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFADNKT
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.