Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SW-2-2020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lübecker Straße 46
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen
Die Stadtwerke Bad Oldesloe beabsichtigen, die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung eines Windparks bestehend aus max. 4 Windenergieanlagen zu vergeben. Zu den zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere:
— Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Probebetrieb von max. 4 Windenergieanlagen jeweils mit einer Flügelspitzenhöhe von max. 180 m auf dafür vorgesehenen Flächen. Die genaue Dimensionierung und Anzahl der Anlagen ist von den Bietern im Angebot darzulegen. Als Mindestanforderungen sind hierfür die vorgesehenen Flächen (s. Vergabeunterlagen) und die Flügelspitzenhöhe von max. 180 m zwingend zu berücksichtigen. Ziel ist es, auf den dafür vorgesehenen Flächen eine optimale Anlagenkonfiguration mit maximalem elektrischen Ertrag zu erreichen.
— Errichtung von Nebenanlagen wie Zuwegung, Fundament etc. jedoch ohne elektrischen Anschluss an das Umspannwerk.
— Wartungsleistungen der Windenergieanlagen für die nächsten 20 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 5 Jahren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Bad Oldesloe beabsichtigen, die Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung eines Windparks bestehend aus max. 4 Windenergieanlagen zu vergeben. Zu den zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere:
— Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Probebetrieb von max. 4 Windenergieanlagen jeweils mit einer Flügelspitzenhöhe von max. 180 m auf dafür vorgesehenen Flächen. Die genaue Dimensionierung und Anzahl der Anlagen ist von den Bietern im Angebot darzulegen. Als Mindestanforderungen sind hierfür die vorgesehenen Flächen (s. Vergabeunterlagen) und die Flügelspitzenhöhe von max. 180 m zwingend zu berücksichtigen. Ziel ist es, auf den dafür vorgesehenen Flächen eine optimale Anlagenkonfiguration mit maximalem elektrischen Ertrag zu erreichen.
— Errichtung von Nebenanlagen wie Zuwegung, Fundament etc. jedoch ohne elektrischen Anschluss an das Umspannwerk.
— Wartungsleistungen der Windenergieanlagen für die nächsten 20 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 5 Jahren.
Die Stadtwerke Bad Oldesloe haben Verträge mit den Grundstückseigentümern der unter der Bezeichnung PR3_STO_304 im 3. Entwurf des Regionalplans Schleswig-Holstein geführten Eignungsflächen über die Errichtung eines Windparks in diesem Bereich abgeschlossen. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG ist die Festlegung der konkret zur Aufstellung vorgesehenen Windenergieanlagen (Hersteller, genauer Anlagentyp) erforderlich, da für den BImSchG-Antrag eine Vielzahl von Gutachten benötigt werden (z. B. für Wind-, Schall-, Schattenwurf), die anlagenspezifisch erstellt werden müssen. Der Antrag nach BImSchG soll so früh wie möglich beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (nachfolgen LLUR) eingereicht werden (ca. Oktober 2020). Baubeginn möglichst umgehend ab Genehmigungseingang (z. B. ab Frühjahr/Sommer 2021). Bauzeit voraussichtlich ca. 9 Monate.
Verlängerungsoption von 5 Jahren
5-jährige Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR) des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019); Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
1) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (2017-2019) und der zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote bestehenden Beschäftigtenzahl;
2) Benennung eines Projektleiters und eines stellvertretenden Projektleiters; Angaben zum Berufsabschluss (d. h. Studien- und Ausbildungsnachweise in Kopie) des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;
3) Eigenerklärungen zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung (Referenzen): Auflistung von mindestens 3 Referenzen des Bieters für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
— Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer;
— Kurzbeschreibung des Projekts. Die Kurzbeschreibung muss folgende Angaben umfassen:
a) Angabe der Investitionskosten netto (gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR);
b) Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
c) Kurzbeschreibung der vom Bieters erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer);
d) Angabe des Auftragsvolumens (Rechnungswert brutto, gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR).
Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen. Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen über die Lieferung und die Errichtung sowie die Wartung von Windenergieanlagen mit Investitionskosten von mindestens 10 Mio. EUR netto. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Angebotsfrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen).
4) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfallerklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angot eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bieter zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
3) Sofern der Bieter beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vg. § 160 ff. GWB.