GFEK – Gewerbeflächenentwicklungskonzept und städtebaul. Rahmenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 212At - PL 01/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
GFEK – Gewerbeflächenentwicklungskonzept und städtebaul. Rahmenplanung
Planungsleistungen zur Erstellung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes und einer städtebaulichen Rahmenplanung.
Neustadt an der Weinstraße
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße ist ein Mittelzentrum innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar und liegt am Haardtrand im Einzugsbereich der Oberzentren Ludwigshafen/Mannheim. Neustadt an der Weinstraße besteht aus der Kernstadt sowie neun Ortsbezirken. In Neustadt an der Weinstraße leben etwa 53 300 Menschen (Stand: Dezember 2019).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2005 sah nur eine überschaubare Zahl an neuen Gewerbegebieten vor. In der Vergangenheit wurde seitens der Stadt stark auf Innenentwicklung gesetzt und im Verlauf der letzten 10 Jahre viele Innenpotenziale sowohl für die Entwicklung von Wohnbauflächen als auch für die gewerbliche Entwicklung aktiviert. Die Grenzen einer möglichen Innenentwicklung sind dabei nahezu erreicht. Im Ergebnis können die Stadt und deren Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG mbH) in der aktuellen Situation bei Anfragen nur noch wenige Restgrundstücke anbieten. Es besteht ein wirklicher Engpass an Gewerbebauland.
Nun gilt es, eine weitergehende Flächenvorsorge – einerseits eigentumsrechtlich und andererseits planungsrechtlich – zu betreiben, damit eine gesunde gewerbliche und industrielle Stadtentwicklung vorangetrieben werden kann. Ziel ist zunächst ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an Gewerbe- und Industrieflächen in unterschiedlichen Größen zu schaffen, welche etwaige industrielle und gewerbliche Ansprüche bedienen können. Es ist daher wichtig Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und Planungssicherheit für die Gewerbeflächenentwicklung zu gewinnen. Voraussetzung hierfür ist eine schlüssige, mit Aufsichtsbehörde und ausgewählten Wirtschaftsakteuren abgestimmte Planungsgrundlage, auch im Hinblick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit dem Planungshorizont 2035, die aktuell vorbereitet wird.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße schreibt vor diesem Hintergrund die Erstellung einer eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts mit gesamtstädtischer Perspektive sowie eine darauf aufbauende städtebauliche Rahmenplanung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben entsprechend den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Die Anlage der Eigenerklärung zur Eignung steht zusammen mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist dem Angebot beizufügen.
Alternativ kann der Bewerber/Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Die Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Bei einer Übermittlung einer EEE kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll.
Berufserfahrung:
1. Die Gesamtprojektleitung hat mindestens 4 Jahre Berufserfahrung mit Projektleitung im Bereich Gewerbeflächenentwicklungskonzepte oder Städtebauliche Rahmenplanung. Abweichend davon ist zulässig, dass sich die geforderte Berufserfahrung als Projektleitung aus beiden Bereichen zusammensetzt, sofern sie unterschiedliche Zeiträume betrifft und in Summe mindestens 4 Kalenderjahre abdeckt,
2. Die Projektleitung im Teilprojekt A hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Sachbearbeitung im Bereich Gewerbeflächenentwicklungskonzepte,
3. Die Projektleitung im Teilprojekt B hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Sachbearbeitung im Bereich Städtebauliche Rahmenplanung.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens ein kommunales oder regionales Gewerbeflächenentwicklungskonzept bearbeitet und abgeschlossen.
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens eine Städtebauliche Rahmenplanung bearbeitet und abgeschlossen.
Studien- und Ausbildungsnachweise:
1. Die Gesamtprojektleitung hat einen Hochschulabschluss in einer planenden/raumbezogenen oder ökonomischen/sozioökonomischen Disziplin. Zulässig ist:
— in einer planenden/raumbezogenen Disziplin:
Ein abgeschlossenes Studium (Diplom / Master / Bachelor) der Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbare Abschlüsse.
— in einer ökonomischen / sozioökonomischen Disziplin:
Ein abgeschlossenes Studium (Diplom / Master / Bachelor) der Wirtschaftswissenschaften, Sozioökonomie oder vergleichbare Abschlüsse.
2. Die Projektleitung im Teilprojekt A Gewerbeflächenentwicklungskonzept hat einen Hochschulabschluss in einer planenden/raumbezogenen oder ökonomischen/sozioökonomischen Disziplin. Zulässig ist:
— in einer planenden/raumbezogenen Disziplin:
Ein abgeschlossenes Studium (Diplom / Master / Bachelor) der Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbare Abschlüsse.
— in einer ökonomischen/sozioökonomischen Disziplin:
Ein abgeschlossenes Studium (Diplom / Master / Bachelor) der Wirtschaftswissenschaften, Sozioökonomie oder vergleichbare Abschlüsse.
3. Projektleitung Teilprojekt B: Städtebauliche Rahmenplanung
Die Projektleitung im Teilprojekt B hat einen Hochschulabschluss in einer planenden /raumbezogenen Disziplin. Zulässig ist:
Ein abgeschlossenes Studium (Diplom / Master / Bachelor) der Stadtplanung, Raumplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbare Abschlüsse.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 5.8.2020 angenommen.
Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen ebenfalls nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland