NGA-Breitbandstrukturenzur Erschließung von unterversorgten Schulen
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Münsterstraße 16
Ort: Versmold
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33775
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-guetersloh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.owl-vergabeportal.de/portal/default.aspx?Portal=OWL
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandstrukturenzur Erschließung von unterversorgten Schulen
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die in der Stadt Versmold gelegenen, noch unterversorgten Schulen über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ – „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 7 Schulen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen.
Die ausgeschriebenen Schulen sind in einem Los zusammengefasst.
Versmold
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Ac-cess“ – „NGA“) in den noch unterversorgten ausgeschriebenen Schulen in der Stadt Versmold.
Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Schulen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der beruflichen Befähigung und Erlaubnis hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) nachstehende Angaben zu machen:
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
— Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung (Anlage A.4) oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— Neben der auszufüllenden Anlage A.5 ist ein Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. (Falls keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so sind die Angaben unter Ziffer C.IV. der Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) zu berücksichtigen).
Die vorbezeichnete Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
— Nachweis darüber, dass die Jahresbilanz des Unternehmens die Gesamtinvestition des Projekts um mehr als 10 Mio. EUR übersteigt bzw. Nachweis einer Sicherheit in Form einer Bürgschaft, Garantie oder eines Schuldbeitritts in Höhe der Gesamtinvestitionen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Angaben abzugeben:
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Planungs- und Bauleistungen ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Zuwendungsbetrages zu stellen.
Für den Betrieb während der Zweckbindungszeit ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % des Zuwendungsbetrages zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt eine europaweite Bekanntmachung durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren aus.
Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i.S.v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist, sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 Konz VgV.
Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Postanschrift: Brief: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
Postleitzahl: 33248
Land: Deutschland
Telefon: [removed]